Das CE-Kennzeichen (= Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaft) gibt an, ob das Produkt, das dieses Logo trägt, mit den EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit dem europäischen Standard entspricht. Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Länder können davon ausgehen, dass diese Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllen.
CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer
Der Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle durch.
CE-Zeichen mit Kenn-Nummer
Eine behördlich anerkannte Stelle überwacht die Produktionsphase, ohne aber dem Hersteller die Verantwortung für das Produkt abzunehmen.
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" nach Anhang IV der Richtlinie 89/686/EWG. Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten notifizierten Stelle (Notified Body - z.B. 1682 TÜV SÜD CHEMIE SERVICE GMBH).
Die Europäische Kommission hat 2008 folgende neue Rechtsakte erlassen:
- Verordnung EG 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
- Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
- Verordnung EG 764/2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind
Für die CE-Kennzeichnung gelten folgende Grundsätze:
1. Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden, sie ist kein Prüfzeichen, das von einer Zertifizierstelle vergeben wird.
2. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische harmonisierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben; liegen solche nicht vor, darf die CE-Kennzeichnung nicht angebracht werden.
3. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen geltenden Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft übernimmt. Zur Bestätigung muss er, zusätzlich zur CE-Kennzeichnung, eine entsprechende EG-Konformitätserklärung ausstellen.
4. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität eines Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft bescheinigt.
5. Es ist untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an einem Produkt anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt und eine hilfreiche Information für Verbraucher bietet.
6. Bei missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung sind Sanktionen vorgesehen, die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können. Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.
Folgende Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung haben:
- Niederspannungsgeräte
- Einfache Druckbehälter
- Spielzeug
- Bauprodukte
- Elektromagnetische Verträglichkeit [98/13/EG] (13) 6.11.1992
- Maschinen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Nichtselbsttätige Waagen
- Aktive implantierbare medizinische Geräte
- Gasverbrauchseinrichtungen
- Warmwasserheizkessel
- Explosivstoffe für zivile Zwecke
- Medizinprodukte
- Explosionsgefährdete Bereiche
- Sportboote
- Aufzüge
- Kühl- und Gefriergeräte
- Druckgeräte
- Telekommunikationsendeinrichtungen
- In-vitro-Diagnostika
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
Aber die CE-Kennzeichnung reicht z. B. bei Gasgeräten nicht aus, um es in Deutschland einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung "DE" auf dem Typenschild notwendig. Auf diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung noch folgende Angaben notwendig.
- Herstellernamen und –zeichen
- Handelsbezeichnung
- Gasgeräte-Kategorie
- NOX-KlasseStromversorgung
- Produkt-Ident-Nummer
Wenn ein Gasgerät zusätzlich zum CE-Prüfzeichen das
DVGW-Qualitätszeichen hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut werden. Aber das entscheidet letztendlich der
Schornsteinfeger bei der
Abnahme der Anlage.