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Autoren
OldBo
18.01.2019
Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten.
Angaben auf einem Gasgerät
 Angaben auf einem Gasgerät
Quelle: DVGW
Typenschild einer alten Umwälzpumpe
 Typenschild einer alten Umwälzpumpe
Quelle: Bosy
Typenschild einer neuen Umwälzpumpe
 Typenschild einer neuen Umwälzpumpe
Quelle: Grundfos GmbH
Typenschild eines Ölkessels und eines Ölbrenners
 Typenschild eines Ölkessels und eines Ölbrenners
Quelle: Bosy
Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften, in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen oder in den Regeln einer Branche. In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder (siehe Abbildungen).

Angaben auf dem Typenschild: Wiederkehrende Daten eines Typenschildes und Leistungseinheiten sind vorgedruckt. Variable Angaben (Leistungsbereiche, Baujahr) werden mit Schlagzahlen eingeschlagen, damit sie nicht so leicht verändert werden können.

Auf dem Typenschild bzw. dem Produkt (Gasgerät) müssen z.T. weitere Angaben gemacht werden. So müssen der Name oder das Kennzeichen (Logo) des Herstellers eindeutig erkennbar sein. Bei der Gasgeräterichtlinie sind Angaben zu den unterschiedlichen gasspezifischen Versorgungsbedingungen für jedes Bestimmungsland bezüglich Prüfgasen, Prüfdrücken und Gerätekategorien erforderlich.

Anhand der Angaben des Bestimmungslandes oder der für das jeweilige Bestimmungsland zulässigen Gerätekategorien läßt sich erkennen, ob das Gasgerät für ein bestimmtes Bestimmungsland geprüft wurde. Nur dann ist es in dem jeweiligen Land auch problemlos einsetzbar. Viele Richtlinie verlangen ferner die Angabe der letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde sowie die Nummer des Konformitätszertifikats. Bei der Bauproduktenrichtlinie sind außerdem bestimmte Produktmerkmale gemäß den technischen Spezifikationen (Klassen) anzugeben. Quelle: DVGW
Typenschild von Kühl- und Gefriergeräten

Auf dem Typenschild von Kühl- und Gefriergeräten sind wichtige Hinweise über die Sicherheit zu entnehmen. Es muss dauerhaft und gut lesbar auf den Geräten angebracht sein. Die Gebrauchsanweisung gibt an, an welcher Stelle im/am Gerät sich das Typenschild befindet
Auf einem Typenschild befinden sich folgende Angaben:

  • Hersteller
  • Seriennummer
  • Fertigungsdatum (FD), (evtl. codiert)
  • Geräteart
  • Gerätetyp-Nr.
  • Klimaklasse
  • Energieeffizienzklasse
  • Bruttoinhalt in l, Nutzinhalt in l (für Kühlen und Gefrieren)
  • Gefriervermögen
  • z. T. Art des Kälteerzeugers (Kompressor)
  • Anschlussdaten
  • Art und Menge des Kältemittels
  • Sicherheitszeichen
  • WEEE-Kennzeichnung: Durchgestrichene Mülltonne
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