Die
Schutzklassen sind für alle
elektrischen Betriebsmittel in der
DIN EN 61140 :- 2007-03 "Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel“ (VDE 0140-1) festgelegt. Zur
Kennzeichnung der Betriebsmittel mit der betreffenden Schutzklasse sind
Symbole in der
DIN EN 60417 definiert.
Teile elektrischer Geräte und Anlagen, die eine für den Menschen gefährliche elektrische Spannung führen, dürfen im fehlerfreien Zustand
nicht berührbar sein. Wenn aber Fehler auftreten, die zu einem für Menschen lebensgefährlichen
elektrischen Schlag führen können, muss eine geeignete
Schutzmaßnahme dieses verhindern.
Die
Schutzklasse ist von der mit der
IP-Schutzart (Ingress Protection -
DIN EN 60529) klassifizierten Schutzart zu
unterscheiden.
Schutzklasse I
Die Schutzklasse I gilt für alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagenteile mit Schutzleiteranschluss, der an den Schutzleiter der vorhandenen Installation angeschlossen werden muss (z. B. "Schuko-Stecker). Bei dem Versagen der Basisisolierung, wird der Stromkreis abgeschaltet, sodass keine gefährliche Berührungsspannung bestehen bleibt. Dies funktioniert nur mit einem Hauptpotentialausgleich und Überstromschutzeinrichtung (Sicherung) oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD - Residual Current protective Device [FI-Schalter]).
Schutzklasse II
Bei der Schutzklasse II macht eine doppelte oder auch verstärkte Isolierung Isolationsfehler praktisch unmöglich. Viele Hausgeräte (Küchenmaschinen, Rasierapparate etc.) und Betriebsmittel (z.B. Lichtschalter) sind heute schutzisoliert, da kein Schutzleiter angeschlossen werden kann. Ein Erkennungsmerkmal ist der flache sog. "Europastecker" ohne Schutzleiterkontakt.
Schutzklasse III
Elektrische Geräte, die mit Schutzkleinspannung (max. 50 V AC bzw. 120 V DC) oder mit Schutztransformatoren (z. B. Rasiersteckdosen in Badezimmern) sicher getrennt betrieben werden.