Ihre Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ihre Cookie-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
24.01.2019
Vor dem Kauf eines Hauses oder Grundstückes sollte man sich darüber informieren, ob ein Wohnungsrecht oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Da die Begriffe einen unterschiedlichen Inhalt haben, sollte man immer in der Eintragungsbewilligung prüfen, was gemeint ist.
So ist z. B. das Altenteil (Austrag, Auszucht, Leibgeding, Leibzucht) ein Begriff aus der Landwirtschaft, in dem auch Wohnungs- oder Wohnrecht vereinbahrt wird.

Vor dem Kauf eines Hauses oder Grundstückes sollte man sich darüber informieren, ob ein Wohnungsrecht oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Da die Begriffe einen unterschiedlichen Inhalt haben, sollte man immer in der Eintragungsbewilligung prüfen, was gemeint ist.
So ist z. B. das Altenteil (Austrag, Auszucht, Leibgeding, Leibzucht) ein Begriff aus der Landwirtschaft, in dem auch Wohnungs- oder Wohnrecht vereinbahrt wird. Es wird eingerichtet, wenn eine landwirtschaftliche Hofstelle an die nächste Generation übergeben worden ist. Dabei handelt es sich um vertragliche Vereinbarung, durch die der bisherige Eigentümer dem Übernehmer Herrschaft und Eigentum an dem landwirtschaftlichen Betrieb überträgt und sich zugleich zur Sicherung des Lebensunterhalts fortdauernde Leistungen aus dem Grundstück (Naturalien), eine Wohnung oder ein Haus auf dem Hof, Dienstleistungen oder laufende Geldleistungen zusichern lässt.

Altenteil-Verträge verpflichten den Übernehmer zur Verschaffung eines dinglichen Rechts, die sog. Reallast (soweit Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen sind), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (soweit eine Wohnung oder Haus zu gewähren ist - Eintragung eines dinglichen Wohnrechts oder Wohnungsrecht). Das Altenteil bzw. das Einzelrecht wird in das Grundbuchs - Abteilung II dinglich eingetragen.Andere Einzelrechte sind auch Naturallieferungen, Leibrente, Pflegeverpflichtungen und Nießbrauch.

Das Wohnungsrecht ist nicht vererbbar, übertragbar noch veräußerbar. Es wird zwischen Wohnungsrecht und Wohnrecht unterschieden. Sobald der Eigentümer mehrere Räume der Wohnung mitbenutzen darf handelt es sich um ein Wohnrecht. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in § 1090 BGB geregelt. Der Sinn des Wohnungsrechts besteht darin, dass der Berechtigte das Gebäude oder Teile des Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers nutzen darf.

Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
Solarchris schrieb: Guten Tag, war eben bei einer Kundin und habe mir die Öltanks...
americanium schrieb: Hallo Zusammen, wir haben vor 9 Jahren beim Hausbau einen...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
ENERGIE- UND SANITÄRSYSTEME
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik