Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung (Rente) nach deutschem Recht, die üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente gezahlt wird (BGB §§ 759 ff.). Die Leibrente ist im Privatbereich beim Verkauf eines Hauses verbreitet. Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt (oder gar nicht). Der Käufer verpflichtet sich dann gegenüber dem Verkäufer, einen Teil des Kaufpreises sofort und den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen. In der Regel wird dann eine Immobilien bereits zu Lebzeiten an die Kinder oder an eine andere Person übertragen und die Eltern bzw. Verkäufer erhalten eine lebenslange Rente und ein lebenslanges Wohn- bzw. Nutzungsrecht (Nießbrauch). Der Vorteil ist, dass keine Schenkungssteuer anfällt, da es sich hierbei um ein Rechtsgeschäft handelt.
Wichtig ist, dass die Leibrente und das lebenslange Wohnrecht erstrangig in das Grundbuch der Immobilie als Reallast eingetragen wird. Der Rang im Grundbuch ist ausschlaggebend dafür, was bei einem Konflikt zwischen den Vertragsparteien bei der Verwertung der belasteten Immobilie vorrangig berücksichtigt werden muss.