Bei der Immobilienrente verkauft ein Eigenheimbesitzer sein schuldenfreies Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) an eine Bank oder Versicherung. Der Verkäufer erhält ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie und eine monatliche Zahlung oder einen Kredit, für den er keine Zinsen oder Tilgungen zahlen muss. Die Kreditsumme und die über die Jahre angelaufenen Zinsen werden erst nach dem Tod, Auszug des Eigentümers oder nach Verkauf des Hauses fällig. Die Bank begleicht erst dann den Kredit aus dem Verkaufserlös der Immobilie. Dieses Verfahren wird auch Leibrente oder Zeitrente genannt. Im Todesfall können die Erben das Haus allerdings auch behalten und die Schulden selbst tilgen. Nach diesem Prinzip der Umkehrhypothek nimmt der zu tilgende Darlehensbetrag im Laufe der Zeit eher zu, im Gegensatz zu üblichen Bankdarlehen, bei denen die Schulden mit Vergehen der Zeit abnehmen.
Besonders lohnenswert kann eine Immobilienrente sein, wenn Rentner kinderlos sind und die eigene Rente nicht für den Lebensstandard ausreicht. Die Immobilienrente ist auch möglich, wenn Rentner Kinder haben. So lässt sich dieses Darlehen auch zur Finanzierung von Neubauten oder Umbauten verwenden. Eltern haben damit die Möglichkeit, ihrer Kinder bei einem Immobilienkauf finanziell zu unterstützen.
Voraussetzungen um eine Immobilienrente beantragen zu können:
- Die Antragsteller müssen das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben. Bei manchen Anbietern kann die Immobilienrente aber auch schon mit 60 Jahren genutzt werden.
- Die Immobilie muss in einem einwandfreien Zustand sein. Viele Anbieter verlangen von den Kreditnehmern, dass sie die Immobilie instand halten und pflegen. Auf diese Weise möchten Banken einen möglichen Wertverlust vermeiden.
- Die beliehene Immobilie muss möglichst abbezahlt sein. Einige Kreditinstitute bieten die Immobilienrente jedoch auch bei einer geringen Restschuld an.
- Wird eine Immobilienrente aufgenommen, muss das Objekt in der Regel so viel wert sein, dass eine Mindestrente von 150 Euro gezahlt werden kann.
Der Kreditnehmer muss keine besondere Bonität vorweisen, da die Immobilie als Sicherheit dient. Die Bank oder Versicherung lässt nach Abschluss des Vertrags eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen.