Immer mehr Menschen und besonders junge Leute ziehen in einen städtischen Raum oder eine Großstadt. Hier stellt sich die Frage, ob man sich eine eigene Immobilie oder eine Mietwohnung sucht. In vielen Fällen entscheidet man sich für eine Eigentumswohnung, weil sie keine Mietwohnung finden oder ein Einfamilienhaus für viele nicht finanzierbar ist. Bevor man sich für eine Wunsch-Wohnung (Neubau- oder sanierter Altbau) entscheidet, sollte man einige Tipps beachten, damit der Wohnungskauf nicht zum teuren Reinfall wird. Bei dem Kauf und dem Wohnen in Eigentumswohnungen gibt es viele Fallstricke, die man kennen und akzeptieren muss, denn man bindet sich auf einige Jahrzehnte. Oft ist es schwierig, eine Wohnung ohne Wertverlust wieder zu verkaufen.
Der Käufer einer Eigentumswohnung muss sich darüber im Klaren sein, dass er zwar alleiniger Eigentümer seiner Wohnung* ist, aber gleichzeitig auch Miteigentümer eines mehrgeschossigen Gebäudes wird. Das "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht" (Wohnungseigentumsgesetz) ist sehr umfangreich. Zum Gemeinschaftseigentum gehören z. B. Außenwände, Dach, Fundament, Treppenhaus, alle tragenden Wände, die konstruktiven Teile der Balkone und der Außenanlage. Hier bestehen Mitsprache- und Einspruchmöglichkeiten der anderen Miteigentümer. Dabei kann es schon bei Kleinigkeiten zum Ärger kommen.
Auch die monatlichen Kosten einer Eigentumswohnung sollten nicht unterschätzt werden. Die Immobilie kann später genauso teuer (in der Regel auch höher) sein, wie zuvor die monatliche Miete. So können z. B. die laufenden Kosten später steigen, wenn z. B. die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Instandhaltungsrücklage zu erhöhen. Außerdem fallen Kosten für einen Verwalter an.
Der Vorteil einer sanierten oder schon gebrauchten Wohnung ist, dass man die Räume vor dem Kauf besichtigen kann. Eine Besichtigung ist sehr wichtig, denn üblicherweise wird gekauft wie gesehen und übersehene Mängel muss man dann später auf eigene Kosten beseitigen. Wenn man selbst nicht absolut fachkundig ist, sollte man auf jeden Fall einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Bausubstanz, den Schallschutz, einen vorzulegenden Energieausweis, die bestehende Wärmedämmung und den Energieverbrauch bewerten. Wichtig ist es auch, sich einen Überblick über den Zustand der Heizung, der Sanitär- und Elektroinstallation zu verschaffen.
Vor dem Kauf einer älteren Eigentumswohnung sollte man sich Unterlagen über geplante Investitionen am Gebäude und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten fünf Jahre aushändigen lassen. Daraus kann man entnehmen, wie die Eigentümergemeinschaft funktioniert, wie sie im Interesse des gemeinschaftlichen Eigentums handelt und welche Probleme sich aufgestaut haben. Auch die Höhe der sogenannten Instandhaltungsrücklage ist sehr wichtig. Wenn die Rücklage niedrig ist, müssen Renovierungen über Sonderumlagen finanziert werden. Sonderumlagen bedeuten, dass die Eigentümer für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten noch einmal gesondert zur Kasse gebeten werden.
Neue Wohnungen existierten oft nur auf dem Papier und müssen erst gebaut bzw. fertig gestellt werden. Hier sollte die Baubeschreibung sehr genau geprüft werden. In dieser ist schriftlich festgelegt, welche Leistungen der Bauträger genau zu erbringen hat. Was dort nicht festgehalten ist, schuldet der Bauträger üblicherweise auch nicht. Auch hier sollte man auf jeden Fall einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen, der die Baubeschreibung sehr genau prüfen kann. Hier sollte z. B. das energetisches Konzept, der Schallschutz, die Sanitärausstattung und das Heizungssystem beschrieben sein.
Ein sehr wichtiger Vertragsbestandteil ist der Zahlungsplan, in dem die Raten der Bezahlung des Neubaus festgelegt sind. Ein guter Zahlungsplan muss die Ratenzahlung nach Baufortschritt mit angemessenen und transparenten Abschlagszahlungen gewährleisten. Die Schlussrate sollte mindestens 5 % der Gesamt-Bausumme betragen, damit man ein Druckmittel in der Hand behält, um bei Baumängeln eine zügige Nachbesserung durchzusetzen. Die Überprüfung des Kaufvertrag sollte neben der Baubeschreibung auch Zahlungsplan vor dem Kauf durch einen Finanzfachmann erfolgen.
* Nach dem Bewertungsgesetz (BewG) § 181 Abs. 9 ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.