Eine Mietwohnung* hat einige Vorteile gegenüber einer Eigentumswohnung. Die größten Vorteile sind die Flexibilität und die Mobilität, die besonders für junge Leute sehr wichtig sind. Mit einer Mietwohnung ist man relativ ungebunden und kann innerhalb von wenigen Monaten (3 Monate) die bisherige Wohnung aufgeben, wenn man durch die Änderung der privaten Verhältnisse, Familienzuwachs oder einen anderen Arbeitsplatz zum Umziehen gezwungen ist.
Mit einer Mietwohnung bleibt besonders jungen Leuten ein größerer finanzieller Spielraum und evtl. Ersparnisse müssen nicht unbedingt angerührt werden. Außerdem entfallen fast alle Risiken, wenn z. B. bauliche Mängel auftreten und Reparaturen, Renovierungs- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Diese Aufgaben und Kosten liegen in der Regel bei dem Vermieter.
Vor dem Mieten einer Wohnung sollte man sich in aller Ruhe den Mietvertrag durchlesen und dann unterschreiben, denn wenn unterschrieben ist, gibt es kein zurück mehr. Im Mietvertrag wird in der Regel eine Mietsicherheit (Mietkaution, max. 3 Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung) vereinbart, dessen Höhe ausgehandelt werden kann. Automatisch muss kein Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution zahlen. Der Vermieter kann auch eine Mietbürgschaft fordern, mit der er sich gegenüber Schäden an der Mietwohnung, Mietausfällen und anderen finanziellen Schäden (z. B. nicht bezahlte Nebenkostenabrechnungen) absichert. Die Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Barkaution.
* Nach dem Bewertungsgesetz (BewG) § 181 Abs. 9 ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.