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Autoren
OldBo
02.05.2010
Die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" und die VDI - Richtlinie 4100 "Schallschutz von Wohnungen" legt Regeln fest, Lärm, der durch Anlagen der Haustechnik entstehen können, zu minimieren.
Die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" und die VDI - Richtlinie 4100 "Schallschutz von Wohnungen" legt Regeln fest,  Lärm, der durch Anlagen der Haustechnik entstehen können, zu minimieren.

Der bauliche Schallschutz umfasst zwei Aspekte:

Haustechnik
Zur Haustechnik gehören technische Anlagen, so z. B.  Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen, Heizung, Aufzug, Lüftung, Klimatisierung, Gemeinschaftswaschanlagen, Müllbeseitigungsanlagen, ortsfeste Schwimm- und Spielanlagen.
Folgende Maßnahmen können Lärmprobleme durch die Haustechnik verhindern bzw. einschränken.
  • Verwendung geräuscharmer Anlagen (z.B. leise Druckspüler und Brenner/Kessel-Kombinationen)
  • Maßnahmen zur Körperschalldämmung (z.B. schwingungsisolierende Befestigung von Armaturen und Rohrleitungen, Aufstellen von Waschmaschinen auf Schwingfüßen)
  • Maßnahmen zur Luftschalldämmung (z.B. durch ausreichend dimensionierte Decken, Wände und Türen)
  • Bauakustisch günstige räumliche Anordnung dieser Anlagen. 

Der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" festgelegte zulässige Immissionswert für Geräusche von Sanitäranlagen erfüllt nicht die Erwartungen an einen wirksamen Lärmschutz und ist zur Wahrung der Intimsphäre und zum Schutz vor Belästigungen unzureichend.

Schallschutz im Hochbau
Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18,2 MBO). Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" genauer festgelegt. Sie legt die baurechtlich eingeführte Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für alle an der Bauplanung und -ausführung Beteiligten fest. Bei Beachtung der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen ist davon auszugehen, dass der nach dem Bauordnungsrecht geschuldete Mindestschallschutz eingehalten wird.
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