Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die man beim Kauf eines Produktes an den Händler oder einer Dienstleistung an den Leistungsanbieter tätigt. Diese findet erst dann statt, wenn eine Teilleistung erbracht wurde. Die Abschlagszahlung darf nicht mit einer Anzahlung verwechselt werden, denn diese wird vor bzw. bei einem Kauf oder einer Leistung getätigt (z. B. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).
In der Regel werden Zahlungen erst bei der Lieferung eines Produktes oder nach einer vollständiger Fertigstellung einer Leistung fällig. Es gibt aber auch Fälle, in denen Abschlagszahlungen verlangt werden.Dazu gehören Leistungen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Üblich sind Abschlagszahlungen z. B.
• bei der Stromversorgung erhält man am Ende des Jahres keine Komplett-Rechnung, sondern mehrere Abschlagzahlungen, wobei eine Rückerstattung oder Nachzahlung notendig wird,
• bei den Mietnebenkosten werden Abschlagszahlungen für die Nebenkosten monatlich fällig,
• im Bauhandwerk werden oft nach verschiedenen Bauabschnitten Abschlagzahlungen fällig bzw. vereinbahrt,
• bei der Gehalts- oder Lohnzahlung können Abschlagszahlungen (Vorschuss, Vorauszahlung) vereinbahrt werden.
Eine Abschlagsrechnung muss klar und deutlich als solche gekennzeichnet sein. Alle Abschlagszahlungen müssen auf der Endrechnung aufgelistet werden. Bei einer Abschlagsrechnung wurde noch keine Teilleistung komplett erbracht. Es existiert kein fertiggestelltes Produkt oder Leistung, weshalb man einen pauschalen Betrag oder einen Anteil des Gesamtbetrags vereinbahrt. Hier wird auf der Rechnung daher auch nicht klar aufgeführt, was schon geleistet wurde und was nicht.
Bei der Gestaltung der der Abschlagzahlungen unterscheidet man Verträge nach dem BGB - "Bürgerlichen Gesetzbuch" und der VOB - "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen".
Abschlagszahlung - BGB
Abschlagszahlung - VOB