Bei einem
VOB-Vertrag ist der Anspruch auf
Abschlagszahlungen die Regel. Bei diesen Verträgen handelt es sich um
größere Baumaßnahmen mit relativ
längerer Bauzeit für
Öffentliche Auftraggeber (Bund, Land, Gemeinde). Nach
§ 16 Abs. 1 - VOB/B "
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" sind
Abschlagszahlungen
auf Antrag zu gewähren. Dabei sollten diese möglichst
kurze Zeitabstände haben oder mit den Vertragspartnern sind die
Zeitpunkte zu
vereinbaren. Die
Höhe hat den
Wert der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Bauleistungen einschließlich einem darauf entfallenden Betrags für die
Umsatzsteuer, sofern nicht Steuerschuldnerschaft des
Auftraggebers vorliegt. Die erbrachten Leistungen müssen mit Bezug auf § 16 Abs. 1 VOB/B durch eine "prüfbare Aufstellung" nachgewiesen werden. Das kann mit einem
Aufmaß und einer daraufhin erfolgten
Abschlagsrechnung erfolgen.