Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
09.02.2022
Bei der Abschlagsrechnung vereinbahren die Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer), dass ein bestimmter Anteil an der Gesamtsumme oder ein vorher festgelegter Pauschalbetrag als Abschlagszahlung bezahlt wird.

Bei der Abschlagsrechnung vereinbahren die Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer), dass ein bestimmter Anteil an der Gesamtsumme oder ein vorher festgelegter Pauschalbetrag als Abschlagszahlung bezahlt wird. Eine Abschlagsrechnung ist also eine ungenauere Teilrechnung. Sie ist gegenüber der Teilrechnung weniger genau bzw. detailliert aufgebaut.

Abschlagszahlungen werden nicht nur über sehr große Summen vereinbart. Besonders für Kleinunternehmern und Betriebe, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, können die Abschlagszahlungen bei größeren Projekten, die eine längere Zeit beanspruchen und hohe Materialkosten verursachen, überlebenswichtig sein.

Für Handwerker hat sich das Recht erheblich verbessert. Neben den § 650v, § 632a und §§ 946ff BGB gibt es auch Regelungen in § 16 Abs. 1 - VOB/B und im Forderungssicherungsgesetz. Aber wie überall, klare Absprachen und Verträge sichern den reibungsloseren und zeitplanmäßigen Ablauf bei Abschlagsrechnungen.

Angaben auf einer Abschlagsrechnung

• Bezeichnung der Rechnung: Der Begriff "Abschlagsrechnung" muss auf der Rechnung genannt werden
Rechnungsnummer: Auf fortlaufende Nummerierung achten. Außerdem angeben, die wievielte Abschlagsrechnung der Kunde vor sich hat
• Angaben: Name, Firma und Anschrift
• Angaben des Rechnungsempfängers: Name, Firma und Anschrift (Rechnungsadresse)
• Datum der Abschlagsrechnung
• Lieferzeitraum: Der Zeitraum oder Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde, die abrechnet wird, muss ebenfalls auf der Rechnung genannt werden. Sollte die Leistung erst in der Zukunft erbracht wird, gehört der voraussichtliche Lieferzeitpunkt auf die Rechnung
• Bezeichnung der Ware oder Dienstleitung: Möglichst genau Beschreibung der Leistung, die abrechnet wird, damit später keine Unstimmigkeiten auftreten
• Aktuell geltender Steuersatz
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern Umsatzsteuer berechnet wird)
• Grund für Befreiung von der Umsatzsteuer
• Netto- und Bruttobetrag

Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
Donauwelle schrieb: Liebe Leute, wir haben 1991 gebaut. Außen drumrum ist das Haus mit Handform-Klinkern verblendet, dahinter ist einen ein wenige Zentimeter dicke Hinterlüftung und 6 ( - 8?) cm Steinwolle, dann Porotonziegel...
conradhy schrieb: [img]Hallo, bei uns im Haus wird renoviert u.a. SHK neu; Heizung und Warmwasser über eine Kombitherme. Die Heizungsrohre aus Kupfer sollten Aufputz am Boden verlegt werden. Die Therme wurde in einem...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Environmental & Energy Solutions
 
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik
ANZEIGE