Die
Umsatzsteuer wird dem
Kunden vom
Unternehmer in
Rechnung gestellt und dann an das
Finanzamt abgeführt.
Vorsteuer: Diese Steuer einem
Unternehmer von einem anderen
Unternehmer in
Rechnung gestellt und dann vom
Finanzamt wiedergeholt werden kann (
Umsatzsteuergesetz - UStG -
§ 15). Durch diesen Vorsteuerabzug wird immer nur der
Mehrwert bzw. die
Wertschöpfung auf jeder Unternehmensstufe besteuert. Der
Betrag der Umsatzsteuer muss in einer
Rechnung gesondert ausgewiesen
sein und es gilt immer das Verhältnis - Unternehmer für ausgeführte
Lieferungen und sonstige Leistungen zu einem anderen Unternehmer für
sein Unternehmen in
Rechnung gestellt wurde.
Mehrwertsteuer (
MwSt.)
:
Dieser Begriff wird im Steuerwesen nicht mehr verwendet, wird aber
weiterhin genutzt, um die Umsatzsteuer und Vorsteuer namentlich zu
vereinen.
Ist-Versteuerung: Hier wird die Steuer nur auf die „
vereinnahmten Entgelte“
und nicht nach vereinbarten Entgelten berechnet. Es werden also, z. B.
bei Kleinunternehmern mit einem Umsatz unter 125.000 € nur Steuern auf
die bereits von den Kunden bezahlten Leistungen erhoben.
Soll-Versteuerung: Hier wird die
Steuer auch für
Rechnungen
erhoben, die von den Kunden
noch nicht beglichen worden sind. Die Steuer wird also auf das
vereinbarte Entgelt berechnet.