Ein Eigenheim (Einfamilienhaus [EFH], Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Bungalow (ebenerdiges bzw. eingeschossiges Haus mit flachem oder flach geneigtem Dach), Mini-Haus, Doppelhaus, Reihenhaus [RH], Zweifamilienhaus [ZFH]) ist der Traum vieler Familien. Das Wohngebäude darf nicht mehr als zwei Wohnungen beinhalten. Hier muss der Eigentümer eine Wohnung im Gebäude selbst bewohnen. Oft wird die zweite Wohnung Familienangehörigen (Eltern oder Kinder) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich dann oft um ein Generationenhaus, in dem mehrere Generationen unter einem Dach leben.
Ein Eigenheim hat viele traumhafte Seiten, aber es gibt auch Nachteile, die beachtet werden sollten.
Der größte Vorteil eines Einfamilienhauses bzw. Bungalows (ebenerdiges bzw. eingeschossiges Haus mit flachem oder flach geneigtem Dach) ist, dass man Ruhe im Haus hat (wenn man es will) und ganz für sich sein kann. Eigentümer von einem Haus brauchen sich keine Gedanken darüber machen, ob sich die Nachbarn gestört fühlen, wenn z. B. die Kinder schon frühmorgens Ball spielen oder bei Feierlichkeiten muss man sich mit den Nachbarn nicht abgestimmen. Das gilt natürlich nur, wenn wenn das Haus freistehend ist. Bei einer sehr dichten Bebauung (kleine Grundstücke) kann es hier auch Probleme geben.
Bei einer ebenerdige Bauweise (Bungalow - [eingeschossiges Haus mit flachem oder flach geneigtem Dach und einem L-förmigen Grundriss]) wäre eine fehlende barrierefreie Planung eine Planungssünde, denn dadurch kann man fast ohne höhere Zusatzkosten die Barrierefreiheit in den Hausentwurf integrieren. Es bietet sich immer an, auch wenn sie heutzutage nicht als "modern" angesehen wird. Wenn die Barrierefreiheit nicht beachtet wird, kann das eigene Haus im Alter zur (Kosten-)Falle werden. Entweder wird ein kostspieliger Umbau fällig oder es droht der Umzug.
Auch bei der Gestaltung von Haus und Garten hat man viele Freiheiten, wenn sie im Rahmen der Bauordnung liegen. Bei einer dichten Bebauung muss man sich evtl. mit dem Nachbarn kurzschließen.
Ein gut gepflegtes Eigenheim hat einen hohen Wertzuwachs, besonders dann, wenn es sich in einer guten Lage befindet.
Die Anschaffungskosten für ein Haus mit Grundstück sind je nach der Lage relativ hoch. Das gilt besonders bei Altbauten, wenn an dem Haus noch etwas verändert werden soll bzw. muss. Deshalb ist es bei dem Kauf eines Altbaus sinnvoll, einen Fachmann zu beauftragen, der bei der Beurteilung des Hauses und des Grundstückes eine Hilfestellung leistet. Ratsam ist es außerdem, sich ausgiebig mit dem Thema "Immobilienfinanzierung" auseinanderzusetzen. Insbesondere dann, wenn wenig bis kein Eigenkapital vorliegt. Gerade jüngere Generationen unterschätzen oftmals die finanziellen Lasten, die über mehrere Jahrzehnte zu tragen sind. Derzeit sind die Zinssätze niedrig, weshalb Banken die Kunden mit günstigen Krediten locken. Doch eine gute und individuelle Beratung ist ebenso wichtig. Viele Banken und Sparkassen bieten einen individuellen Finanzierungsplan an und geht dabei auch auf interessante Punkte ein wie die Einbindung staatlicher Fördermittel oder eine Zinssicherheit von bis zu 25 Jahren.
Auch sollte man bedenken, dass sich Nebenkosten (Makler, Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, div. Versicherungen, Anschlusskosten, Wartungskosten) nicht nur auf den Hauskauf beziehen, sondern während des Wohnens auch Nebenkosten entstehen, die recht hoch sein können. Außerdem ist zu bedenken, dass auch Rücklagen gebildet werden müssen, falls Reparaturen und Renovierungen (Instandhaltungsrücklage) notwendig werden. Hier ist es also nicht damit getan, nur die Kreditrate zu bedienen.
* Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist und sich in der Regel im Keller- oder Dachgeschoss eines Eigenheims befindet, das vom Vermieter selbst genutzt wird. Sie hat neben den Wohnräumen einen eigenen abschließbaren Eingang (im Haus [Windfang, Treppenhaus]), eine eigene Küche, ein eigenes Bad und WC. Wenn der Wohnungseingang von Außen zugänglich und/oder die Wohnung vollständig ist, dann gilt diese Wohnung steuerrechtlich als zweite Wohnung (Zweifamilienhaus).