Eine gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gemeinnützig ist ein Unternehmen immer dann, wenn es einen gemeinwohlorientierten Zweck verfolgt. Dies kann beispielsweise bei Krankenhäusern, Kindergärten oder Museen der Fall sein, welche immer häufiger als gGmbH geführt werden.
Zweck der Rechtsform gGmbH ist es, die Vorteile der Gemeinnützigkeit mit jenen einer GmbH zu vereinen. Die zunehmenden wirtschaftlichen Anforderungen an gemeinnützige Vereine haben die Attraktivität und die Bedeutung der gGmbH für Pflege-, Kultur- und Bildungseinrichtungen erhöht. Beispielsweise kann die langfristige Planung und Umsetzung durch den Einsatz eines professionellen hauptamtlichen Geschäftsführers bei einer gGmbH erleichtert werden.
Gemeinnützige Arbeit findet nicht nur ehrenamtlich im Verein statt. In vielen Fällen sind die Projekte und Aufgaben ohnehin so komplex geworden, dass sie sich kaum mehr in simplen Vereinsstrukturen bewältigen lassen. Und da viele, vor allem junge, Unternehmer auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten wollen, werden gGmbHs immer beliebter. In einer gemeinnützigen GmbH können diese "Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Das Wichtigste bei der Gründung einer gGmbH:
• Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der GmbH, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und deshalb steuerliche Vorteile genießt.
• Mit dem Status der Gemeinnützigkeit fallen für die gGmbH z. B. keine Körperschaft– und Gewerbesteuer oder Erbschaftssteuer an. Im ideellen Bereich ist die gemeinnützige GmbH oft auch umsatzsteuerbefreit oder es gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
• Die gemeinnützige GmbH bietet sich vor allem für "Social Entrepreneurs" an, die mit ihrem Unternehmen soziale oder gemeinnützige Ziele verfolgen, aber auch für Vereine, die eine Umwandlung in eine moderne, eher wirtschaftsorientierte Rechtsform anstreben.
• Für die Gründung einer gemeinnützigen GmbH sind eine Stammeinlage in Höhe von € 25.000 notwendig, sowie ein beurkundeter Gesellschaftsvertrag, mindestens ein Geschäftsführer, die Eintragung ins Handelsregister und eine Gewerbeanmeldung.
• Der Gesellschaftsvertrag entscheidet zunächst über die Gemeinnützigkeit und sollte daher von einem Experten aufgesetzt werden. Neben dem präzise formulierten Gesellschaftszweck und dem Unternehmensgegenstand muss er u.a. Angaben zum Stammkapital, zu den Gesellschaftern und deren Geschäftsanteilen sowie zur Selbstlosigkeit aller Beteiligten enthalten.
• Gesellschafter einer gGmbH dürfen sich keine Gewinne auszahlen. Löhne und Gehälter dürfen nicht überdurchschnittlich hoch sein und die bezahlten Tätigkeiten müssen der Erfüllung des in der gGmbH-Satzung festgelegten Zwecks dienen.
Wichtig: wie bei GmbHs bezieht sich auch bei der gGmbH die Beschränkung der Haftung auf Gläubiger. Sprich: Bei Haftpflichtschäden haften Gesellschaft und Geschäftsführer grundsätzlich unbegrenzt Check und mit dem Privatvermögen. Darüber hinaus haften Geschäftsführer bei Fehlern in der Geschäftsführung mit dem Privatvermögen. Eine entsprechende Absicherung ist notwendig.
Quelle: DEUTSCHES EHRENAMT Service GmbH