Wenn Zahlungskarten und/oder elektronischen Ausweise abhanden kommen, müssen sie sofort gesperrt werden. Nur so lassen sich finanzielle Schäden durch Dritte vermeiden und digitale Identitäten schützen. Schnell und unbürokratisch geht das beim zentralen Sperr-Notruf 116 116. Bei dem Anruf werden zuerst das Anliegen eingeordnet. Was soll gesperrt werden und wo ist man Kunde?
Der Service des Sperr-Notrufs ist für Verbraucher kostenlos. Anrufe bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz sind gebührenfrei, aus dem Mobilnetz und Ausland können Gebühren anfallen. Auch für die Sperrung von SIM-Karten, E-Personalausweisen oder elektronischen Mitarbeiterausweisen fallen beim Sperr-Notruf keine Kosten an. Für die Neuausstellung erheben die jeweiligen Herausgeber jedoch in der Regel Gebühren.
Der Sperr-Notruf kann jederzeit und ohne Registrierung oder Mitgliedschaft genutzt werden. Allerdings kann es für den Ernstfall hilfreich sein, Vorsorge zu treffen, damit die nötigen Daten schnell griffbereit sind. Dazu kann die kostenfreie Sperr-App aufs Handy installiert und alle wichtigen Kartendaten sicher in der App hinterlegt werden.
Auf der Sperr-App werden 5 Möglichkeiten zur Auswahl angeboten. Die passende Ziffer wird dann mit der Tastatur eingegeben.
Ziffer 1. Sparkassen-Kunde
Ziffer 2. Bank-Kunde
Ziffer 3. Unterschiedliche Medien oder SIM-Karten
Ziffer 4. Identitätsfunktion des E-Personalausweises
Ziffer 9. Englischsprachiger Service / Service in English
Statt der Ziffer 5 muss die Ziffer 9 eingegeben werden So werden Verwechslungen mit To ensure service in English please press number 9 vermieden.
Sperrungen der folgenden Karten, Ausweise oder Accounts:
• girocard (früher "EC-Karte", Bankkarte)
• Kreditkarten (z. B. Mastercard, Visa)
• Debit Mastercard und Visa Debit
• E-Personalausweis
• Online-Banking
• Telebanking
• SIM-Karten
• Mitarbeiterausweise
• Elektronische Signaturen
Falls eine Partnerkarte zum Girokonto besteht, wird diese ebenfalls automatisch gesperrt. Nur eine von beiden Karten zu sperren, ist über den Sperr-Notruf nicht möglich; dafür muss das kartenausgebende Institut direkt kontaktiert werden.
Bei Herausgebern, die sich dem Sperr-Notruf 116 116 nicht angeschlossen haben, ist eine Sperrung nicht möglich. Das betrifft zum Beispiel Kundenkarten mit Zahlungsfunktion aus dem Einzel- oder Großhandel oder geldwerte Bonuskarten. Deren Verlust muss direkt beim jeweiligen Anbieter gemeldet werden.
Unterlagen für eine Sperrung:
• girocard: Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) – oder IBAN
• Kreditkarte: Namen des Kartenherausgebers (Kartenausgebendes Institut oder Unternehmen)
• Online Banking: Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) – oder IBAN
• E-Personalausweis: Sperrkennwort
• SIM-Karten: Mobilfunknummer
Hier bietet sich ein SOS-Infopass an.
Der SOS-Infopass beinhaltet die wichtigsten Sperr-Rufnummern, die man im Notfall rasch zur Hand haben sollte.
Zusätzlich können hier ähnliche wichtige Nummern bereitgehalten werden (z. B. Auto- und Krankenversicherung, Pannenhilfe oder eine IBAN [alternativ Kontonummer und BLZ]). Der SOS-Infopass muss immer getrennt von den Karten und Ausweisen aufbewahrt werden, so erspart man sich unnötigen Stress und Zeitverlust.
KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) stellt ein simples aber wirkungsvolles Sperrsystem (KUNO-Karten-Sperrdienst) dar, welches von Polizeibehörden und der Wirtschaft entwickelt wurde, um Zahlungen per Debitkarte im elektronischen Lastschriftverfahren – also mit Unterschrift – sicherer zu gestalten.
Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten seit Ende 2006 nur noch im Rahmen des girocard-Verfahrens (Zahlung mit Karte und PIN; ehemals ec-Cash) melden, ist eine Sicherheitslücke entstanden. Im Lastschriftverfahren können die gemeldeten Karten weiterhin zur Zahlung verwendet werden.
KUNO schiebt dem einen Riegel vor. Relevante Kontoinformationen polizeilich angezeigter Kartendiebstähle/-verluste werden von den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder an eine zentrale Meldestelle übermittelt. Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend abgelehnt werden können.
Um eine sichere und vor allem vollständige Kartensperrung durchzuführen, ist es wichtig, alle Schritte der folgenden Checkliste durchzuführen. Deshalb sollte man stets die Kontonummern, Bankleitzahlen und Kartenfolgenummern bereit halten (z. B. auf dem SOS-Infopass).
• Anzeige bei der Polizei aufgeben
– Um den Verlust einer Karte anzuzeigen, wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle.
– Erbitten Sie dort zudem eine KUNO-Meldung und lassen Sie sich eine Sperrbestätigungsnummer und ein KUNO-Merkblatt aushändigen.
• KUNO-Sperrbestätigungsnummer anfragen
– Je nach Bundesland erhalten Sie bei der Aktivierung einer KUNO-Sperre eine Sperrbestätigungsnummer von der Polizei ausgehändigt.
– Mit dieser Nummer können Sie online Ihre Kartenfolgenummer nachmelden oder Ihre KUNO-Sperre löschen.
• Kartenfolgenummer nachmelden
– Bitte füllen Sie das nachstehende Formular mit Ihren persönlichen Kontodaten sowie der individuellen Sperrbestätigungsnummer, welche Ihnen im Rahmen Ihrer Kartensperrung von der Polizei übergeben wurde, aus.