KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) stellt ein simples aber wirkungsvolles Sperrsystem (KUNO-Karten-Sperrdienst) dar, welches von Polizeibehörden und der Wirtschaft entwickelt wurde, um Zahlungen per Debitkarte im elektronischen Lastschriftverfahren – also mit Unterschrift – sicherer zu gestalten.
Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten seit Ende 2006 nur noch im Rahmen des girocard-Verfahrens (Zahlung mit Karte und PIN; ehemals ec-Cash) melden, ist eine Sicherheitslücke entstanden. Im Lastschriftverfahren können die gemeldeten Karten weiterhin zur Zahlung verwendet werden.
KUNO schiebt dem einen Riegel vor. Relevante Kontoinformationen polizeilich angezeigter Kartendiebstähle/-verluste werden von den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder an eine zentrale Meldestelle übermittelt. Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend abgelehnt werden können.
Um eine sichere und vor allem vollständige Kartensperrung durchzuführen, ist es wichtig, alle Schritte der folgenden Checkliste durchzuführen. Deshalb sollte man stets die Kontonummern, Bankleitzahlen und Kartenfolgenummern bereit halten (z. B. auf dem SOS-Infopass [Sperr-Notruf 116 116]).
• Anzeige bei der Polizei aufgeben
– Um den Verlust einer Karte anzuzeigen, wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle.
– Erbitten Sie dort zudem eine KUNO-Meldung und lassen Sie sich eine Sperrbestätigungsnummer und ein KUNO-Merkblatt aushändigen.
• KUNO-Sperrbestätigungsnummer anfragen
– Je nach Bundesland erhalten Sie bei der Aktivierung einer KUNO-Sperre eine Sperrbestätigungsnummer von der Polizei ausgehändigt.
– Mit dieser Nummer können Sie online Ihre Kartenfolgenummer nachmelden oder Ihre KUNO-Sperre löschen.
• Kartenfolgenummer nachmelden
– Bitte füllen Sie das nachstehende Formular mit Ihren persönlichen Kontodaten sowie der individuellen Sperrbestätigungsnummer, welche Ihnen im Rahmen Ihrer Kartensperrung von der Polizei übergeben wurde, aus.