Die Meisterprüfung ist die wichtigste Fortbildungsprüfung im Handwerk. Sie dokumentiert den Erfolg eines Meisterlehrgangs und ist das Qualitätssiegel für Unternehmer/innen und Führungskräfte im Handwerk.
Die Meisterprüfung ist das Herzstück des Handwerks – ein Zeichen für höchste Kompetenz und handwerkliches Können. Mit dem Meistertitel (Meisterbrief) eröffnen sich neue berufliche Perspektiven und schaffen die optimale GrDie grundlegenden Bestimmungen zur Meisterprüfung sind in der Handwerksordnung zu finden: Die §§ 45 - 51e legen sowohl für die zulassungspflichtigen als auch für die zulassungsfreien Handwerke u. a. den Gegenstand der Prüfung, Befreiungsregelungen, die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse, das Zulassungsverfahren sowie Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung fest.
Die Prüfungsanforderungen der gewerbeübergreifenden Teile III und IV sind ebenfalls in einer staatlichen Rechtsverordnung festgelegt, der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO).
Das Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung, also die "Spielregeln" für Prüfer/innen und Prüfungsteilnehmer/innen, sind in der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts niedergelegt. Dort sind wichtige Fragen des Meisterprüfungsverfahrens geregelt, wie z. B. Folgen vom Rücktritt und Nichtteilnahme an der Prüfung, von Täuschungen, den Umgang mit Befreiungsanträgen, die Durchführung der unterschiedlichen Prüfungsaufgaben sowie die Dokumentationspflichten des Prüfungsausschusses.
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Teilen:
• Fachpraxis (Teil I)
• Fachtheorie (Teil II)
• Betriebswirtschaft und Recht (Teil III)
• Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV)
Im fachpraktischen Teil einer Meisterprüfung ist in der Regel ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen. Das Meisterprüfungsprojekt besteht in der Planung, Durchführung und Kontrolle eines typischen, anspruchsvollen beruflichen Produkts oder Geschäftsprozesses oder einer Dienstleistung. Das Meisterprüfungsprojekt wird durch ein Fachgespräch ergänzt.
In den drei anderen Prüfungsteilen werden in erster Linie schriftliche Prüfungsleistungen, im Teil IV auch eine Präsentation oder die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch gefordert.
Mit dem Meistertitel erhalten die Meister ein allgemeines Hochschulzugangsrecht. Studierwillige können damit ohne Abitur studieren. Das gilt auch für staatlich geprüfte Techniker und Fachwirte. Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen oder Probezeiten absolvieren zu müssen. Ihr Abschluss ist der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) gleichgesetzt.undlage für Ihre Selbstständigkeit oder Führungsposition.