Bei Fußbodenheizungen muss jeder Türdurchgang mit einer Bewegungsfuge versehen werden. Diese Fuge muss in ca. 8 mm Breite von der Oberfläche des Bodenbelages bis zur Dämmschicht reichen. Scheinfugen und Kellenschnitte reichen meist nicht aus.
Im vorliegenden Fall war zunächst keine Fuge erkennbar sondern lediglich ein dünner Schwindriss im Estrich. Der Bauherr behauptete hartnäckig, dass dort eine Bewegungsfuge vorhanden sei. Nach einigen leichten Hammerschlägen kam auch tatsächlich eine Fuge mit Styropor zum Vorschein.
Beim Entfernen des Styroporstreifens stellte sich jedoch heraus, dass er nur als Streifen geringer Dicke, von oben her in den Estrich, hineingedrückt worden war. Darunter bestand eine Estrichverbindung, die keine Ausdehnung zuließ. Natürlich war dort auch, genau wie oben, nur ein Schwindriss vorhanden.