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Datenschutzhinweise

Schornsteinfeger
Verfasser:
ramses
Zeit: 08.11.2007 13:12:56
0
734901
Hallo,
komme aus NDS und hab da mal eine grundlegende Frage bezüglich des BSF. Bei fast jeder Frage oder Thema im Forum heist es dann "Frag' mal den Schornsteinfeger"!
Kann mir der BSF meine Feuerstelle stillegen oder mache ich mich strafbar, wenn es nicht nach der Nase des BSF geht? Wo kann ich solche Sachen mal nach lesen?

Vielen Dank!

MfG



Verfasser:
Mephistopheles
Zeit: 08.11.2007 13:18:37
0
734911
Kann mir der BSF meine Feuerstelle stillegen
________________________________
Ja, wenn etwas nicht stimmt kann er das.



oder mache ich mich strafbar, wenn es nicht nach der Nase des BSF geht?
________________________________
Unter gewissen Umständen auch das, ja.




Wo kann ich solche Sachen mal nach lesen?
_______________________________
Landeskehrordnung

Verfasser:
R.B.
Zeit: 08.11.2007 13:24:43
0
734917
Ich empfehle zum Schmökern:

LBO Niedersachsen (allg. Landesbauordnung)
KÜO Niedersachsen (Kehr- und Überprüfungsordnung)
KÜGO Niedersachsen (...gebührenordnung)

z.B. hier ...KÜO Niedersachsen

oder hier LBO Niedersachsen

Gruß
Ralf

Verfasser:
ramses
Zeit: 08.11.2007 13:49:26
0
734945
Danke, werde mir alles mal in Ruhe durchlesen!!

Verfasser:
schornstein4you
Zeit: 08.11.2007 14:38:49
0
734992
Hallo Zusammen,

kleiner Tip: die Schorni´s haben es gern, wenn sie angesprochen werden, sobald man eine Baumaßnahme (Kaminofen, Schornstein...) in Angriff nehmen will. Im Nachhinein ist es immer schlecht.... und wenn dann die Sympathie nicht passt....naja. Also besser vorher alles klären.

Viele Grüße vom schornstein4you.de-Team

Verfasser:
UweL
Zeit: 08.11.2007 15:38:56
0
735040
Ein Schornsteinfeger darf eine Feuerstätte nicht stillegen. Lediglich den Mangel an einer Feuerstätte muß ein anzeigen und eine Frist zur Abstellung dieses Mangels stellen. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet. Wird der Mangel nicht abgestellt so muß er die zuständige Landesbehörde (Bauaufsicht) benachrichtigen. Nur dies darf bauliche Anlagen sperren.

Und nein, ein Schornsteinfeger darf nicht eine Feuerstätte stillegen wenn diese nicht seiner Nase entspricht. Aber, Feuerstätten dürfen erst dann in Betrieb genommen werden wenn der BSM die sichere Benutzbarkeit bescheinigt hat.

Es geht aber nicht danach was dem Schornsteinfeger gefällt oder was ihm nicht gefällt. Der Schornsteinfeger hat zu prüfen ob das Baurecht und alle fachlichen Regeln eingehalten wurden. Mehr nicht. Wurden diese eingehalten kann kein Schornsteinfeger etwas gegeben den Betrieb unternehmen. Wurden sie nicht eingehalten so darf die Feuerstätte nicht betrieben werden und wird bemängelt.

Eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen. Meist werden solche Fragen doch nur gestellt wenn der Schornsteinfeger kam und eine absolut chaotische Anlage vorfand. Wieso sollte ein Schornsteinfeger eine Feuerstätte stilllegen wenn diese sicher ist. Er verdient doch an bestehenden Feuerstätten. An einer Feuerungsanlagen die nicht betrieben werden darf, darf er doch auch nicht arbeiten. Verdient daran also auch kein Geld. Wieso sollte er die dann stillegen wollen ?

Verfasser:
R.B.
Zeit: 08.11.2007 15:50:42
0
735050
Ein Schornsteinfeger darf eine Feuerstätte nicht stillegen.

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben, denn ein direktes Eingreifen (Bsp.: eine Stilllegung der Feuerstätte) ist bei Gefahr im Verzug sicherlich möglich.

Beispiel:

bei Überschreitung des zulässigen CO-Wertes und gleichzeitigem Abgasrückstrom

Ich müßte mal in die o.g. KÜO schauen, aber irgendwie erinnere ich mich noch an einen Satz wie:
....Eine mit wesentlichen Mängeln behaftete Anlage darf nicht in Betrieb gehen....

Ansonsten gilt bei Mängeln, Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel, nach Fristablauf und einer ggf. stattgefundenen Nachschau, hat der Schorni die zuständige Behörde zu informieren falls die Mängel nicht beseitigt wurden.

Gruß
Ralf

Verfasser:
UweL
Zeit: 08.11.2007 16:29:05
0
735080
Abgasaustritt ist übrigens immer als Lebensgefährlich einzustufen. Dazu muß der CO-Wert nicht über dem Grenzwert liegen. Nach kurzer Zeit steigt dieser CO-Wert nämlich rapide an. Es kommt zu einer Aufkonzentration weil immer wieder somit CO belastete Luft angesaugt wird.

Übrigens wie hoch ist eigentlich der Grenzwert für CO ?

Ich gebe mal gleich die Anwort.

Im Abgas 1000 ppm, wenn dieses durch den Schornstein abgeführt werden.

Am Arbeitsplatz 30 ppm. Der MAK – Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration)

Wichtig wäre dann aber vor allem der MIK – Wert (maximale Indikationskonzentration). Der wäre für Wohnräume wohl ausschlaggebend. Das ist der Wert der auf Dauer auf einen Menschen einwirken darf ohne Schäden zu verursachen. Dieser Wert liegt bei gerade mal bei ? Weis es wer ?


Ach so dieser Satz ....Eine mit wesentlichen Mängeln behaftete Anlage darf nicht in Betrieb gehen....
ist völlig richtig. Ich schrieb doch, Feuerstätten dürfen erst betrieben werden wenn der zuständige BSM die sichere Benutzbarkeit bescheinigt hat. Aber stillegen darf er sie trotzdem nicht. Er ist aber verpflichtet es anzuzeigen und eine Frist zu setzen. Und diese Frist kann auch SOFORT heißen. Nach Ablauf der Frist muß er die Baubehörde informieren. Nur die darf dann sperren.

Verfasser:
UweL
Zeit: 08.11.2007 17:32:31
0
735127
Komisch, ich hatte viel mehr geschrieben. Ein Teil aber wohl versehentlich gelöscht.

Ein Schornsteinfeger darf eine Feuerstätte nicht stillegen. Das darf nur die Behörde. Schornsteinfeger haben auch keine Plombenzange dabei. Ein Schornsteinfeger darf aber eine Anlage beanstanden und deren Betrieb, bei gravierenden Mängeln, untersagen. Wir leben in einer Demokratie mit mündigen Bürgern, auch wenn diese manchmal arg leichtsinnig sind. Nimmt nun dieser mündige Bürger die Feuerstätte doch wieder in Betrieb begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Passiert was, kann es sogar eine Straftat sein.

Bei gefährlichen Mängeln für Leben und Gesundheit darf der Schornsteinfeger nicht nur die Anlage außer Betrieb nehmen, er muß es sogar. Allerdings darf dies nicht nur der Schornsteinfeger. Das darf jeder oder besser gesagt das muß sogar jeder. Jeder ist verpflichtet, wenn er Gefahren erkennt alles ihm mögliche zu tun um diese abzuwenden.

Das Schornsteinfeger dann mal öfters Anlagen ausschalten liegt doch wohl eher daran das sie die Gefahr sehen, der Laie es aber gar nicht erkennt. Abgasaustritt ist ein gutes Beispiel dafür. Selbst wenn der Kunde weis das da Abgasaustritt ist, er weis doch meist gar nicht wie gefährlich das ist. Jeder Heizungsbauer war doch bestimmt schon mal an einer Anlage wo er nur kopfschüttelnd über so viel Leichtsinn da stand. Nur ein Schornsteinfeger sieht vielleicht im Schnitt 20 Heizungen am Tag. Wieviel sieht ein Heizungsbauer am Tag ? Ich denke dann sieht ein Schornsteinfeger auch mehr Mängel, einfach schon deshalb weil er mehr Feuerstätten sieht.



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