Feuerstätten sind
Wärmeerzeuger und
Geräte in denen feste, flüssige oder gasförmige
Brennstoffe verfeuert (verbrannt) werden, wobei Ab- bzw.
Rauchgase in solcher Menge entstehen, dass diese sicher und gefahrlos ins Freie abgeführt werden müssen. Die Feuerstätte ist ein Bestandteil einer Feuerungsanlage.
Man unterscheidet
Einzelraumfeuerstätte
Mehrraumfeuerstätte
Zentralheizungsfeuerstätte
Warmwasserbereitungsanlage
Sonstige Wärmeerzeuger
Alle Änderungen an einer Feuerungsanlage sind dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister bzw. Bezirksschornsteinfegermeister vor Inbetriebnahme mitzuteilen.
Die erforderliche Überprüfung umfasst:
- die Eignung der Feuerstätte nach Baurecht
- die Aufstellbedingungen der Feuerstätte
- die Errichtung der Abgasanlage
- die Tauglichkeit der Abgasanlage
- die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage