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News vom 05.05.2020

Corona-Krise: Leitungen nach Wiederinbetriebnahme spülen

Die Corona-Krise legt große Teile des öffentlichen Lebens lahm. Das heißt: viele öffentliche und gewerbliche Gebäude stehen derzeit leer. Und in ihnen steht das Wasser in den Leitungen. Für Legionellen ist dies in großen Immobilien mit einem weitverzweigten Wassernetz und großen Pufferspeichern geradezu ein Fest.

Für Trinkwassersysteme mit Pufferspeichern, die mehr als 400 Liter fassen können, gilt eine spezielle Legionellenprüfpflicht.<br />Bild: Stiebel Eltron
Für Trinkwassersysteme mit Pufferspeichern, die mehr als 400 Liter fassen können, gilt eine spezielle Legionellenprüfpflicht.
Bild: Stiebel Eltron

Für alle Großanlagen, deren Warmwasserspeicher über 400 Liter und jede Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle mehr als drei Liter fassen können, gilt nach DVGW-Arbeitsblatt
W 551 deswegen eine besondere Prüfpflicht für Legionellen. Ausgenommen sind Großanlagen, an denen keine Duschen oder andere Anlagen zur Vernebelung von Trinkwasser angeschlossen sind. Denn übertragen werden die Legionellen durch Sprühnebel, etwa beim Duschen.

In Corona-Zeiten ist bei der Inbetriebnahme besonders darauf zu achten, dass sich die Legionellen nicht weiterverbreiten können. Denn sie können eine üble Krankheit auslösen: die Legionärskrankheit. Allein hierzulande erkranken daran jährlich bis zu 30.000 Menschen, 15 % von ihnen sterben daran. Legionellen sind aktiv und lebensfähig bei Temperaturen zwischen 5 und 55 °C. Deswegen gilt bei Großanlagen auch eine dauerhafte Pflicht, bei der Trinkwarmwasserbereitung eine Mindesttemperatur von 60 °C einzuhalten.

Nach Stillstand alle Entnahmestellen spülen

Liegt die Anlage jedoch still, wie derzeit krisenbedingt, werden diese 60 °C im gesamten System nicht erreicht. Die Gefahr der Legionellen-Vermehrung droht insbesondere an den Enden der Rohrleitungen. Besonders gilt dies für Gebäude mit Duschen, also Hotels, Pensionen und Ferienhäuser, öffentliche und private Sportstätten sowie gewerbliche Betriebe, die für ihre Mitarbeiter Duschgelegenheiten bereithalten.

Eine einfache Maßnahme wäre es, während des Stillstandes die Leitungen regelmäßig zu öffnen, also alle Duschen oder sicherheitshalber auch die Wasserhähne. Regelmäßig heißt dabei mindestens alle sieben Tage, besser jedoch in kürzeren Intervallen. Die Leipziger Wasserwerke empfehlen bei einer Wiederinbetriebnahme das Öffnen der Leitungen und das Prüfen des Trinkwassers mit der Hand. Zu Anfang ist es warm, bleibt es jedoch dauerhaft kalt, gilt die Leitung als ausreichend gespült. Mit dieser Methode sollen generell alle Keime, die sich im Wasser befinden, auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß verdünnt und damit reduziert werden.

Bei Befall: Thermische oder chemische Abtötung möglich

Möglich ist jedoch auch eine Prüfung entsprechend des oben genannten DVGW-Arbeitsblattes durch einen Sachverständigen, was allerdings in der derzeitigen Krise kurzfristig nicht immer zu bewerkstelligen wäre. Kommt es dennoch dazu und stellt dieser einen über dem zulässigen Maß liegenden Legionellenbefall (Legionellen finden sich generell im Trinkwasser) fest, reicht eine bloße Öffnung der Leitungen nicht aus.

In Frage kommen dann zwei Methoden. Bei der thermischen Methode wird das gesamte System „durchgeheizt“.  Dafür werden die Leitungen mit auf über 70 °C erwärmtem Wasser gefüllt, wobei die Wassertemperatur an den Endstellen der Rohleitungen immer noch mehr als 71 °C betragen muss, und das mindestens drei Minuten lang. Erst dann gelten die Legionellen als abgetötet. Geschehen kann dies mit dem eigenen Heizsystem oder, falls dies aufgrund der derzeitigen Krise nicht möglich ist, mit einer mobilen Heizzentrale. Schließlich gibt es auch noch eine chemische Methode, die jedoch sehr aufwändig ist, da danach die Leitungen sehr gründlich gespült werden müssen, um Rückstände im Trinkwasser zu vermeiden.

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