Ein
Bürgerwindpark fördert die
Akzeptanz für
Windkraftanlagen, wenn diese von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband bzw. einer Stadt gebaut wird und
nicht von den großen
Energieversorgern. Hier kann sich jeder
Bürger beteiligen, denn
Kleinwindkraftanlagen werden in den meisten Baugebieten nicht genehmigt. Außerdem sollte das "
Kirchturmdenken" durch
Kooperationen über die eigene Grundstücks- bzw. Gemeindegrenze hinaus stattfinden.
Die hohe regionale Akzeptanz und Teilhabe an den Bürgerwindparks entstehen unter enger Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Initiatoren, die Personen aus der Region sind, mit den beteiligen Gemeinden und der ortsansässigen Bevölkerung.
In Nordfriesland sind die Bürgerwindparks bereits die Regel. Hier sind ca. 90 % aller Windparks unter Bürgerbeteiligung entstanden. Jede Gemeinde hat Grundstücke, die als Aufstellflächen mit der geringsten Auswirkung durch Schall oder Schattenwurf ausgewählt werden können. Die Bürgerbeteiligung kann in Form einer Energiegesellschaft (Genossenschaft oder GmbH & Co, KG) aufgestellt werden.