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Eingetragene Genossenschaft (eG)

Autoren
OldBo
13.12.2023
Die Eingetragene Genossenschaft (eG) hat als Geschäftszweck die Förderung der Wirtschaft (Handwerker-, Wohnungsgenossenschaft, Genossenschaftsbank, Energiegenossenschaft / Klimaschutzgenossenschaft) oder des Einkaufs (Verbraucher-, Konsumgenossenschaft) durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb.
Die Eingetragene Genossenschaft (eG) hat als Geschäftszweck die Förderung der Wirtschaft (Handwerker-, Wohnungsgenossenschaft, Genossenschaftsbank, Energiegenossenschaft / Klimaschutzgenossenschaft) oder des Einkaufs (Verbraucher-, Konsumgenossenschaft) durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Wenn die Genossenschaft den in der Satzung festgelegtem Zweck nicht mehr erfüllt, kann sie durch ein Gerichtsurteil aufgehoben werden.

Durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister wird die e.G. zu einer juristischen Person (förderwirtschaftlicher Sonderverein). Deshalb gelten die rechtlichen Bestimmungen des BGB über Eingetragene Vereine (BGB §§ 24 - 79). Die rechtlichen Grundlagen sind in dem Genossenschaftsgesetz (GenG) festgelegt. Nach dem GenG § 1 verfügt die Genossenschaft (Körperschaft) über 3 Organe (Generalversammlung, Vorstand Aufsichtsrat), die bei der Gründung festgelegt werden müssen.

Die Eingetragene Genossenschaft ist personen- und nicht kapitalbezogen. Deswegen ist die Mitgliederzahl (mindestens drei Gründungsmitglieder) nicht auf Kapitalanteile beschränkt, sondern darauf angelegt, schwankende Mitgliederbestände aufzuweisen. Jedes Mitglied kann jederzeit kündigen, wobei das Geschäftsguthaben ausgezahlt wird. Die Anteile an der Genossenschaft werden also nicht gehandelt.

Die Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich. Die e.G. haftet gegenüber Gläubigern in Höhe ihres Vermögens, Das Genossenschaftsgesetz sieht aber eine unbeschränkte Nachschusspflicht für Mitglieder vor, die aber durch die Satzung beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
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DerSeb schrieb: Hallo liebe Forengemeinde, ich plane gerade die neuen Heizungsleitungen...
heimi123 schrieb: Hallo zusammen, ich bin hier schon länger stiller Mitleser...
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