Das
Gesetzes zur Einführung einer
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (
PartG mbB) soll voraussichtlicht 2013 in Kraft treten. Die
neue Gesellschaftsform passt zu allen
freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten, .ist aber speziell auf Kanzleien von Steuerberatern oder Anwälten ausgerichtet.
In dieser Gesellschaft wird die
Haftung für
berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen
beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz (mbB) führen, der auch in das
Partnerschaftsregister eingetragen ist