Der
Waschtisch sollte so beschaffen sein, dass er
unterfahrbar bzw.
untersitzbar ist. Dazu ist eine
Kniehöhe von 67 cm und eine Tiefe von 30 cm ab Vorderkante zu berücksichtigen. Ideal sind
Unterputz- oder Flachaufputzsiphone, die eine uneingeschränkte Unterfahrbarkeit bieten und eine Verletzungsgefahr verringern. Mit Hilfe praktischer Griffleiste können sich Rollstuhlfahrer bequem an den Waschtisch heranziehen.
Im
öffentlichen Bereich gibt die
DIN 18024 Teil 2 (neu:
DIN 18040-1) die
Montagehöhe von höchstens 80 cm (Oberkante) und eine Kniefreiheit in 30 cm Tiefe und mindestens 67 cm Höhe vor.
Der Rand des Waschbeckens sollte so gestaltet sein, dass ein
Auf- bzw.
Abstützen und
Herranziehen möglich ist.
Die Bedienbarkeit der Armatur spielt eine wichtige Rolle. Deswegen sollten nur
Einhebelmischer- oder
berührungslose Armaturen verwendet werden.
Der Ablauf des Waschtisches sollte über eine in die Armatur integrierte
Ablaufgarnitur geöffnet werden können. Hier muss der entsprechende
Griff oder
Hebel gut zugänglich und leicht zu bedienen sein.
Seit dem
1. Mai 2010 gibt es einen Extra-
Zuschuss zur
Barrierereduzierung bzw. "
Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro.
Voraussetzung für die
Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch
Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen
Mindestanforderungen sind auf der
Seite der KfW-Bank nachzulesen.