Seit dem 1. Januar 2017 haben alle 16 Bundesländer die Rauchmelderpflicht bzw. die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bzw. Rauchmelder für "Neubauten und umfangreiche Umbauten" in der jeweiligen Landesbauordnung gesetzlich festgelegt. Zuletzt hat Berlin die Rauchmelderpflicht für Neubauten ab 1. Januar 2017 festgelegt.
In allen bisher angepassten Bauordnungen ist einheitlich festgelegt, dass in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben müssen. In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen) müssen auch andere Räume einen Rauchmelder haben.
Wer (mittelbarer Besitzer [Eigentümer] oder unmittelbarer Besitzer [Mieter) zum Einbau und zur "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" (Wartung) verpflichtet ist, ist unterschiedlich geregelt. In jeder Bauordnung ist das Ende der Übergangsfristen, bis zu der die Rauchmelder installiert sein müssen, abweichend geregelt.
Warum wird eine wirklich sinnvolle sicherheitstechnische Einrichtung für den privaten Bereich, wie der Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder, so wenig von der Bevölkerung angenommen? Liegt es vielleicht an den fehlenden Informationen?
Rauchmelder warnen die Bewohner von Häusern und Wohnungen frühzeitig über den Rauch von entstehenden Bränden. Durch das Alarmsignal können die Bewohner frühzeitig reagieren, indem sie die entsprechenden Räume sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren können. Rauchwarnmelder können natürlich keine Brände verhindern, aber sie können Leben retten und entstehende Brände rechtzeitig anzeigen.
In der Schweiz ist das Montieren eines Rauchmelders nicht verpflichtend. Einige Versicherungen bieten jedoch Rabatte an, wenn ein Rauchmelder installiert ist.
In Österreich wird der Einbau von Rauchmeldern durch die OIB-Richtlinie 2 unterstützt. Zur Zeit (Stand 04.2016) wird diese Richtlinie jedoch nur in 6 von 9 Bundesländern umgesetzt. In den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg ist die Richtlinie noch nicht in Kraft.
In Frankreich die Installation eines Rauchmelders seit dem 1.1.2016 verpflichtend. Das Gesetz betrifft Neubauten und Altwohnungen.
In Großbritannien wurde schon 1992 eine gesetzliche Rauchmelderpflicht eingeführt. Hier ist für alle neuen Gebäude mindestens ein Rauchwarnmelder pro Etage erforderlich.