Der
blaue Lichtanteil besonders in weißen
LED's
gefährdert die
Augen, da diese Strahlung die
Hornhaut des Auges
durchdringt und durch die
Augenlinse auf der
Netzhaut abgebildet wird. Die
Gefährdung ist von der
Größe der
Quelle abhängig und die
Grenzwerte liegen in
Strahldichte vor.
Kleine Quellen mit hoher Leuchtdichte werden vom Auge auch als
kleiner Fleck auf der
Netzhaut abgebildet und erzeugen ein
lokal hohes Risiko, während die identische Strahlungsleistung durch eine
ausgedehnte Quelle sich über eine
größere Fläche verteilt und dadurch ein
geringeres Risiko darstellt. Die
Leuchtdichte einer Quelle ist vom Abstand unabhängig, wodurch sich die
Gefährdungsbeurteilung nicht unmittelbar mit einer Abstandsvariation verändert. Erst bei ausreichendem Abstand zur
Lichtquelle bzw. Leuchte kommt es durch die ständigen unbewussten und unwillkürlichen Bewegungen des Auges (Sakkaden) zu einem "Verschmieren" auf der Netzhaut und somit zu einer Reduzierung der Gefährdung.
Um weißes Licht zu erzeugen, mischen LED-Lampen blaues und gelbes Licht. Das blaue Licht kann die Hornhaut ungehindert passieren und Entzündungsprozesse in der Makula auslösen. In diesem Bereich der Netzhaut sitzen die farbempfindlichen Sinneszellen am dichtesten beieinander.
- Blaues Licht führt zur Überproduktion eines Eiweißstoffes, der eine Kettenreaktion auslöst, die zum Tod der Sehzellen führt. Dadurch kommt es zu einem Verlust des Sehvermögens. Blaues Licht schädigt außerdem Pigmentzellen der Netzhaut. Durch beschleunigte Alterungsprozesse produzieren die Zellen vermehrt Abfallstoffe (Lipofuszine), die wiederum die Sehzellen schädigen. Eine Makuladegeneration erkennt der Augenarzt an bestimmten Ablagerungen und dunklen Flecken auf der Netzhaut. Die Krankheit ist nicht heilbar und tritt meist altersbedingt auf.
- Blaues Licht beschleunigt den Prozess vor allem, wenn das Auge dem Licht ungeschützt ausgesetzt ist - also zum Beispiel beim Fernsehen oder bei der Arbeit am Bildschirm.
Bislang wurden die Effekte experimentell im Tierversuch nachgewiesen. Langzeituntersuchungen am Menschen fehlen bislang. Quelle: Niels Walker - NDR-Visite
In der DIN EN 62471 "Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen" wird zwischen zwei Arten von Messungen unterschieden. Die Risikoklassifizierung soll für Lampen der Allgemeinbeleuchtung in einem Abstand erfolgen, bei dem eine Beleuchtungsstärke von 500 lx erreicht wird (minimal 200 mm). Für alle anderen Anwendungen von Lampen wird ein Abstand von 200 mm empfohlen.
Über die Schädigung des Blaulichtanteils von polychromatischem Licht auf eine Netzhaut im lebenden Auge von Menschen gibt es (bisher) keine gesicherten Erkenntnisse.
LED-Licht, Xenon-Licht, Energiesparleuchtmittel oder die Abstrahlung von Displays: Alle diese "neuen Lichtquellen" enthalten einen höheren blauen Lichtanteil als die klassische alte Glühbirne. Wir sind durch die andere spektrale Zusammensetzung des Lichts folglich erheblich mehr als früher blauem Licht ausgesetzt.
• Blaulicht am Abend und in der Nacht stört den Hormonhaushalt, weil es die Produktion des Dunkelhormons Melatonin unterdrückt. Das kann nicht nur zu Schlafproblemen führen, sondern auch hormonbedingte Krankheiten begünstigen, z. B. auch Krebs, wie diverse Studien belegen.
• Zuviel blaues Licht verbrennt gewisse Sinneszellen im Auge und vermindert die natürliche Regenerationsfähigkeit der Netzhaut.
• Energiesparlampen, Computermonitore und LCD-Fernseher geben zudem ein sogenanntes Quecksilberlicht ab, das eine intensive Energiespitze bei 436 Nanometern enthält. Genau diese Wellenlänge kann zellschädigende Stoffe im Körper freisetzen (besonders im Auge). Quecksilberlicht verstärkt zudem die toxische Wirkung des im Körper vorhandenen Quecksilbers. Mögliche Vergiftungserscheinungen werden auf diese Weise verschlimmert. Quelle: Alexander Wunsch
Wirkt sich dies auch gesundheitsschädlich auf unser Sehen aus?
Seitens der
EU wird
bestätigt, dass mit
LED-Systemen
keine gesundheitlichen Gefahren verbunden sind.
Im
Bericht des
wissenschaftlichen EU-Ausschusses SCHEER wird bestätigt, dass von
LED-Beleuchtungen keine unmittelbaren gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Der wisssenschaftliche EU-Ausschuss SCHEER (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks) hat am 19. Juli 2017 seinen vorläufigen Bericht über gesundheitliche Risiken durch
LED-Système veröffentlicht und eine öffentliche Befragung lanciert. Für Verbraucher, Lichtdesigner und Hersteller von
LED-Beleuchtungssystemen erweisen sich die Ergebnisse dieser Konsultation als sehr beruhigend.