Die
Gewerbeaufsicht bzw. das
Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde und für die Einhaltung der
Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig. Jedes Bundesland hat nach der Gewerbeordnung eine staatliche Gewerbeaufsicht. Die
Bezeichnung für die
Gewerbeaufsicht kann von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Aufgabenbereiche der Gewerbeaufsicht:
- Beraten und überwachen der von dem Gewerbeamt gemeldeten Betriebe in Bezug auf Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes
- Schutz und Aufklärung von Mitarbeitern eines Unternehmens über Gesundheitsgefahren (z. B. dem technischen Arbeitsschutz [z. B. Unfälle] und dem soziale Arbeitsschutz [z. B. Einhaltung des Mutter- oder Jugendarbeitsschutzes]).
- Schutz des betrieblichen Umfelds vor schädlichen Umwelteinflüssen.
- Überwachung der Produktsicherheit.
- Beraten bei gewerblichen Bauvorhaben.
- Bearbeiten von spezifischen Anträgen auf Genehmigungen, Anzeigen, Anfragen oder auch Beschwerden.
- Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen incl. Beratung.
- Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten und Sicherheitsfachkräften.
- Erarbeiten von Stellungnahmen oder Gutachten für andere Behörden.
- Untersuchen von Unfällen oder Berufskrankheiten.
Die zuständige Gewerbeaufsicht darf Arbeitsstätten und Anlagen von Betrieben jederzeit betreten und besichtigen. Betriebsinterne Angelegenheiten sind geheim zu halten. Sie kann Anordnungen erlassen, Betriebe oder Betriebsteile stilllegen und Bußgelder verhängen.