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Autoren
OldBo
09.08.2019
Die Gewerbeaufsicht bzw. das Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde und für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig. Jedes Bundesland hat nach der Gewerbeordnung eine staatliche Gewerbeaufsicht. Die Bezeichnung für die Gewerbeaufsicht kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Die Gewerbeaufsicht bzw. das Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde und für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig. Jedes Bundesland hat nach der Gewerbeordnung eine staatliche Gewerbeaufsicht. Die Bezeichnung für die Gewerbeaufsicht kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Aufgabenbereiche der Gewerbeaufsicht:

  • Beraten und überwachen der von dem Gewerbeamt gemeldeten Betriebe in Bezug auf Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes
  • Schutz und Aufklärung von Mitarbeitern eines Unternehmens über Gesundheitsgefahren (z. B. dem technischen Arbeitsschutz [z. B. Unfälle] und dem soziale Arbeitsschutz [z. B. Einhaltung des Mutter- oder Jugendarbeitsschutzes]).
  • Schutz des betrieblichen Umfelds vor schädlichen Umwelteinflüssen.
  • Überwachung der Produktsicherheit.
  • Beraten bei gewerblichen Bauvorhaben.
  • Bearbeiten von spezifischen Anträgen auf Genehmigungen, Anzeigen, Anfragen oder auch Beschwerden.
  • Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen incl. Beratung.
  • Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten und Sicherheitsfachkräften.
  • Erarbeiten von Stellungnahmen oder Gutachten für andere Behörden.
  • Untersuchen von Unfällen oder Berufskrankheiten.

Die zuständige Gewerbeaufsicht darf Arbeitsstätten und Anlagen von Betrieben jederzeit betreten und besichtigen. Betriebsinterne Angelegenheiten sind geheim zu halten. Sie kann Anordnungen erlassen, Betriebe oder Betriebsteile stilllegen und Bußgelder verhängen.

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