Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Ein Aufgabenbereich der Führungskräfte und Vorgesetzte ist, darauf zu achten, dass die Beschäftigten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten. Aber grundsätzlich hat jeder Beschäftigte, der im Arbeitsverhältnis steht, die Verantwortung im Arbeitsschutz. Außerdem ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitsvertraglich als Nebenpflicht festgelegt und in den Arbeitsschutzgesetzen konkretisiert.
Eine Führungskraft erteilt Weisungen und trägt in seinem Aufgabenbereich die Verantwortung für die ihm unterstellten Beschäftigten.
Dabei ist folgender Ablauf einzuhalten:
- Gefährdungen ermitteln und beurteilen erforderliche Schutzmaßnahmen
- ergreifen und umsetzen schriftliche Betriebsanweisungen
- veröffentlichen geeignete Mitarbeiter
- auswählen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen
- Arbeitsschutzpflichten richtig übertragen
- Defizite beheben
Quelle: BGHM