Bei der Arbeit im Homeoffice ist der Arbeitgeber verpflichtet, gewisse Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und der Arbeitnehmer sollte über einen geeigneten Platz in der Wohnung oder im Haus verfügen. Idealerweise ist ein eigener Raum die Voraussetzung für optimale Arbeitsbedingungen. Dies fördert nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch die Gesundheit des Arbeitsnehmers (Checkliste zur Gesundheit am Arbeitsplatz). Das schließt Möbel, Lichtverhältnisse oder technische Geräte mit ein. Zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen aber auch die Arbeitsinhalte, das Arbeitsumfeld und die Organisation der Arbeit.
Das Ziel der Ergonomie ist es möglichst optimale Arbeitsergebnisse zu erhalten und die körperliche und geistige Gesundheit des Arbeitnehmers zu fördern. Um eine gute Ergonomie zu schaffen, reicht es nicht nur die Grundregeln einzuhalten, sondern es zählen auch die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation und das Arbeitsumfeld dazu. Das heißt, wer ergonomisch arbeitet, sorgt nicht nur für eine kleine Wohlfühlatmosphäre, sondern auch für bessere Ergebnisse der Arbeit.
Leider ist die Zahl der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber, die die Ergonomie am Arbeitsplatz als die beste Voraussetzung für eine hohe Arbeitsleistung und der Gesundheit sehen, immer noch gering.
Die wichtigsten Ergonomie-Vorgaben für Arbeitgeber (aber auch für Arbeitnehmer im Homeoffice):
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§6 Arbeitsräume, Sanitätsräume, Pausen- undBereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§3 Grundpflichten des Arbeitgebers §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§6 Dokumentation - Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
§3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§5 Täglicher Arbeitsablauf - Weitere Normen
DIN EN ISO 9241: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion (Bildschirmarbeitsplätze)
DIN EN ISO 10075: Ergonomische Grundlagen psychischer Arbeitsbelastung