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Autoren
OldBo
14.07.2023
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Der Entwurf liegt nun dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung und Verabschiedung vor.

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Der Entwurf liegt nun dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung und Verabschiedung vor.

Klimarisikoanalysen sind die Grundlagen, welche Auswirkungen des Klimawandels in den einzelnen Bundesländern bereits eingetreten sind. Die regionalen Daten sind die Grundlage für die Maßnahmen, die vorgenommen werden müssen. Einige Bundesländer haben schon Klimaanpassungs-Konzepte erstellt.
Nach der Zuständigkeitsbestimmung des Landesrechts muss jede Gemeinde und jeder Landkreis ein Klimaanpassungskonzept aufstellen. Hier können die Bundesländer festlegen, für welche Gemeinden, unterhalb einer bestimmten Größe, kein Konzept aufgestellt werden muss, wenn ihr Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist.

Die Berichte müssen bis Ende September 2024 dem Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegt werden. Das Spektrum geeigneter Maßnahmen zur Risikovorsorge unterscheidet sich laut BMUV dabei je nach Lage. So müssen z. B. in Großstädten würden Hitze- und Sonnenschutz, Springbrunnen, Trinkwasserspender, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Gewässer und Grünflächen vorgesehen werden. In bergigen Regionen sind Maßnahmen gegen Starkregen, an Flüssen und an der Ost- und Nordeeküste eher Hochwasserschutz wichtig.
Mit der Risikovorsorge, die weiter als bisher in die Zukunft blickt, können nicht nur Schäden abgemildert, sondern auch die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land erheblich verbessert werden.

Außerdem ist in dem Gesetz ein Berücksichtigungsgebot vorgesehen. Die Verwaltungen sollen bei ihren Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung stärker berücksichtigen. Vor allem sollen versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, sollen möglichst wiederhergestellt werden.
Über das Gesetz hinaus wird das Bundesumweltministerium auch weiterhin Länder und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen.

Quellen
BMUV
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