Mit dem B-Führerschein können Elektrofahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg gefahren werden. Diese Gesamtmasse umfasst nicht nur das Gewicht des Fahrzeugs selbst, sondern auch das der transportierten Ladung. Das ist ein entscheidender Faktor für alle, die Fahrzeuge für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen. Der B-Führerschein ist der gebräuchlichste und am weitesten verbreitete Führerschein, der den Zugang zu einer breiten Palette von Elektrofahrzeugen ermöglicht, einschließlich der Fahrzeuge der Klasse N1, d. h. Fahrzeuge für den Gütertransport.
Die Fahrunterschiede zwischen E-Autos und Verbrennern sind nicht groß, aber es gibt einige. Doch wer ein Auto mit Verbrennungsmotoren fahren kann, kann auch ein E-Auto fahren. Umgekehrt gilt das allerdings nicht zwangsläufig, denn Elektroautos sind in einigen Teilaspekten einfacher zu handhaben.
• Das Anfahren gelingt problemloser, ist aber druckvoller als mit Verbrennern.
• Der Wendekreis eines E-Autos kleiner, das Handling deshalb leichter (z- B. beim Einparken).
• E-Autos haben außerdem immer eine Automatik, nie ein Handschaltgetriebe.
Bis vor Kurzem gab es in der Fahrschule ein Problem. Wer seine Fahrprüfung in einem Auto mit Automatik absolviert, bekommt einen Führerschein mit Einschränkung. Auf dem Führerschein wird die Schlüsselzahl 78 vermerkt. Das bedeutet, die Fahrerlaubnis beschränkt sich auf Autos mit Automatik-Getriebe. Bei E-Autos ist die Automatik aber gesetzt. Der Elektromotor entfaltet seine Kraft, sein Drehmoment ohne Verzögerung. Außerdem dreht er viel höher als ein Verbrenner. Auf ein Getriebe mit mehreren, unterschiedlich übersetzten Gängen kann deshalb verzichtet werden. Da Elektromotoren zudem problemlos in beide Richtungen drehen, benötigen sie auch kein gesondertes Rückwärtsgetriebe.
Seit dem 1. April 2021 gibt es einen zusätzlichen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl B197. Mit ihm kann die Fahrerlaubnis für Autos mit Automatik und Schaltgetriebe gemeinsam erworben werden. Man legt also seine Fahrprüfung auf einem E-Auto mit Automatik ab, ohne dass die Fahrerlaubnis danach auf Autos mit Automatik eingeschränkt wird.
Möglich wird das unter folgenden Voraussetzungen:
• Es wurden mindestens 10 Fahrstunden mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten erfolgreich in einem Auto mit Schaltgetriebe absolviert.
• In einer 15-minütigen Testfahrt gelingt dem Bewerber der Nachweis, dass er den sicheren, verantwortungsvollen Umgang mit diesem Auto beherrscht.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fahrprüfung in einem E-Auto sind damit geschaffen. Jetzt fehlen nur noch Fahrschulen mit E-Autos.
Ein Auto ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht möglich, aber bestimmte Typen von E-Autos dürfen mit einem AM-Führerschein gefahren werden. Einen AM-Führerschein kann man bereits mit 15 Jahren machen. Dieser erlaubt, Leichtkraftfahrzeuge (Mopedautos) zu fahren.