Fahrzeuge mit Hochvolttechnik sind meist Elektrofahrzeuge oder Hybridautos, die Antrieb und Nebenaggregate mit Wechselstrom >30 V und ≤1000 V oder Gleichstrom >60 V und ≤1500 V betreiben. Dies hat Konsequenzen für eine Reihe von Branchen und Personenkreise, die mit derartiger Hochvolttechnik bisher nicht in diesem Maße in Berührung kamen. Dazu zählen Autowerkstätten, Ersthelfer und Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen, Serviceeinrichtungen (Autowaschanlagen), Abschlepp- und Entsorgungsdienste, Notärzte, Sanitäter und Polizeikräfte. Nicht zu vergessen auch Menschen mit Herzschrittmachern.
In Elektrofahrzeugen gibt es ein Hochvoltbordnetz im Gegensatz zum 12-V-Netz einer herkömmlichen Autobatterie. Die Stromstärken in Elektrofahrzeugen erreichen bis zu 500 A. Dabei kommen enorme elektrische Leistungen zustande. Hinzu kommen hohe Stromspitzen beim Anfahren, Bremsen und durch die schnellen Schaltvorgänge werden breitbandige Störspektren generiert, die zu einer Störaussendung über einen weiten Frequenzbereich führen. Es treten außerdem beim Laden und nahe am Antriebsstrang hohe magnetische Feldstärken auf.
Auch die erforderlichen Hochvoltbatterien, in der Regel Lithium-Ionen-Akkus, arbeiten mit wesentlich höheren Spannungen und sind mit einem wesentlich größeren Energiepotential ausgestattet, als herkömmliche Autobatterien. Dadurch sind besondere Anforderungen an den inner- und außerbetrieblichen Transport und die Lagerung geknüpft.
quelle: DPS
Pannen- und Unfallhilfe bei Elektrofahrzeugen mit Hochvolt Technik
Hybrid- oder Elektrofahrzeuge erkennt man an drei gängigen Merkmalen:
• Schriftzug am Armaturenbrett oder am Fahrzeug
• Orangefarbene Hochvoltkabel
• Kennzeichnung auf den Hochvoltkomponenten
E-Autos mit Hochvoltsystemen sind eigensicher. Eigensicherheit bedeutet, dass für den Benutzer durch geeignete technische Maßnahmen ein vollständiger Berühr- und Lichtbogenschutz gegenüber dem elektrischen Hochvolt-System gewährleistet ist. Fahrer/-innen können auch im Fall einer Panne davon ausgehen, keiner elektrischen Gefährdung ausgesetzt zu sein. Dies gilt auch weitgehend für die Pannenhilfe, solange zur Störungsbeseitigung keine Eingriffe in die Hochvoltsysteme notwendig werden und das Fahrzeug nicht durch einen Unfall beschädigt oder aus Schnee oder Wasser geborgen werden muss.
Für die Bereiche Pannenhilfe und Abschleppen, sind die Anforderungen einigermaßen überschaubar. Gefährlicher und damit anspruchsvoller, was die Sicherheitsvorkehrungen betrifft, sind Unfälle und Bergungsarbeiten.
An
E-Autos darf nur eine "
Elektrofachkraft" nach DGUV Vorschrift 3 und 4 für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme" arbeiten, da es sich um eine "
Fachkundige Person Hochvolt“ (FHV) handelt.