Gesellen oder Meister in einem gewerblich-technischen Beruf oder einem anderen Lehrberuf, steht ein breites Angebot zur Verfügung. Die Handwerks- und Industrie- und Handelskammern unterstützen mit ihren Bildungsakademien die Betriebe bei der Mitarbeiterqualifizierung. Sowohl die gewerblich-technischen, als auch die kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Aus- und Weiterbildungsangebote sind speziell auf das Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Auch Seminare im Bereich der persönlichen, sozialen, methodischen Kompetenzen sind fester Bestandteil der Programme.
Ein Ziel auf der Karriereleiter ist der Meistertitel im Handwerk und der Industrie sowie darüber hinaus die Qualifikation zum Betriebswirt - HwO bzw. Betriebswirt - IHK. Dabei besteht die Chance, mit den Karrierebausteinen eine Ausbildereignungsprüfung und den Technische/r Fachwirt (HWK) bereits vorab Teile der Meisterprüfung abzulegen. Mit Lehrgängen wie zum Beispiel Energieberater (HWK) oder Wirtschaftsinformatiker (HWK) können fachspezifische Zusatzqualifikationen erworben werden.
Regelungen für die Zulassung zum Studieren ohne Abitur • Meisterstudium
Bei einem Meisterstudium können Studierwillige ohne Abitur mit einem hohen beruflichen Abschluss (Meister, Techniker und Fachwirte) ein allgemeines Hochschulzugangsrecht erhalten. Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen oder Probezeiten absolvieren zu müssen. Ihr Abschluss ist der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) gleichgesetzt.
• Fachgebundener Zugang
Fachgebundenes Studieren ohne Abitur ist die Beschreibung für ein direktes fachgebundenes Zugangsrecht, das Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis erhalten. Dies bedeutet allerdings, dass ihr Studienfach grob ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen muss.
• "Fachabi"
Der Begriff "Fachabi" ist weit verbreitet, aber offiziell gibt es diese Bezeichnung nicht. Es handelt sich um einen Schulabschluss nach der 12. Klasse. Häufig wird der Begriff "Fachabi" sowohl für die fachgebundene Hochschulreife als auch für die Fachhochschulreife verwendet. Daher ist es wichtig, genau zu klären, welcher Abschluss gemeint ist, wenn von "Fachabitur" die Rede ist. Die Fachoberschulreife sollte nicht mit der Fachhochschulreife verwechselt werden, da der mittlere Schulabschluss allein keine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Es besteht in allen
Bundesländern die Möglichkeit, ein "
Studium ohne Abi" aufzunehmen. Wer den Wunsch nach
Weiterqualifizierung hat, sollte genau prüfen, auf welche Weise ein Zugang an die
Hochschule möglich ist. Die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur sind
Sache der
Bundesländer und dadurch
nicht einheitlich geregelt.