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Autoren
OldBo
07.10.2026
Nebenjob (Nebentätigkeit) ist jede berufliche Beschäftigung, die neben dem Hauptberuf, Studium, Ausbildung oder Elternzeit ausgeübt wird, um ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind Nebenjobs, die aber meist unentgeltlich durchgeführt werden. Jeder "Nebenjob" bei dem nicht die vorgegebenen Rechte und Pflichten eingehalten werden, wird erst einmal als Schwarzarbeit eingestuft.
Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland mit Nebenjob
 Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland mit Nebenjob
Quelle: Statista GmbH

Nebenjob (Nebentätigkeit) ist jede berufliche Beschäftigung, die neben dem Hauptberuf, Studium, Ausbildung oder Elternzeit ausgeübt wird, um ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind Nebenjobs, die aber meist unentgeltlich durchgeführt werden. Jeder "Nebenjob" bei dem nicht die vorgegebenen Rechte und Pflichten eingehalten werden, wird erst einmal als Schwarzarbeit eingestuft.

Voraussetzungen bei einem Nebenjob neben der Vollzeitstelle.
Grundsätzlich kann einen Zweitjob neben einer Vollzeitstelle angetreten werden. In der Regel haben Arbeitgeber auch keine Einwände gegen einen Nebenjob, solange dieser Ihren Hauptjob nicht beeinflusst. Die Belastung einer zusätzlichen Arbeit darf nicht zu groß sein und es muss die Hauptarbeitsstelle weiterhin wie gewohnt ausgeübt werden können.

Wie viele Deutsche müssen einen Zweitjob annehmen.
Während Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) meint, dass die Deutschen mehr arbeiten müssen und der Wirtschaftsflügel seiner Partei das Recht auf Teilzeit einschränken will, haben viele Arbeitnehmer:innen ganz andere Probleme. Zum Beispiel, dass sie mit einem Job nicht genug Geld verdienen. 4,7 Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) einen Nebenjob. Damit hat sich die Zahl der Mehrfachbeschäftigten innerhalb der letzten 20 Jahre fast verdreifacht, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Quelle: Mathias Brandt, Statista GmbH

Formen des Nebenjobs

Form

Verdienstgrenze/
Zeitlimit

Steuern & Sozialversicherung

Kurzfristige Beschäftigung

Max. 3 Monate oder
70 Arbeitstage pro
Kalenderjahr

Sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Wird oft über die Steuererklärung abgerechnet.

Minijob
(Geringfügige Beschäftigung)

Max. 603 € / Monat (Stand 2026).

Für Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei (Befreiung von Rentenversicherung möglich).

Midijob (Übergangsbereich)

Zwischen 603,01 €
und 2.000 € / Monat

Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen anwachsen.

Selbstständige Nebentätigkeit

Keine feste Grenze

Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt nötig. Einnahmen müssen versteuert werden.

Rechte und Pflichten
Auch bei einem Nebenjob greifen die gesetzlichen Regelungen des deutschen Arbeitsrechts. Folgende Punkte müssen beachtet werden:
• Arbeitszeitgrenzen einhalten: Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Sie zusammen mit Ihrem Hauptjob regelmäßig maximal 48 Stunden pro Woche (in Ausnahmen kurzfristig bis zu 60 Stunden) arbeiten. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden. Zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Jobs müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
• Mindestlohn: Auch im Nebenjob haben Sie vollen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Urlaub und Krankheit: Sie haben im Nebenjob dieselben Grundrechte wie - Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
• Hauptarbeitgeber informieren: Grundsätzlich sichert das Grundgesetz die Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten jedoch Klauseln, nach denen ein Nebenjob angemeldet oder vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden muss.
• Wettbewerbsverbot: Sie dürfen keinesfalls bei einem direkten Konkurrenten Ihres Hauptarbeitgebers arbeiten oder diesem selbst Konkurrenz machen. Zudem darf Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht unter dem Nebenjob leiden (z. B. durch Übermüdung). Auch während des Erholungsurlaubs oder einer Krankschreibung im Hauptberuf ist das Arbeiten im Nebenjob tabu.

Quellen
Indeed Editorial, DHZ, Hessischen Rundfunk, MakeMoney, Statista GmbH
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