Trennschichten können aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Der Estrich wird von dem tragenden Untergrund durch eine dünne Zwischenlage (Trennschicht) getrennt.
Trennschichten sind in der Regel zweilagig, Abdichtungen und Dampfsperren dürfen als eine Lage der Trennschicht gelten.
Für Trennschichten ist Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke, nackte Bitumenbahn mit Schrenzpapiereinlage, flächenbezogene Masse der Einlage mindestens 100 g/m2, Rohglasvlies von mindestens 50 g/m2 oder ein anderes Erzeugnis vergleichbarer Eigenschaft zu verwenden. Trennschichten sollen möglichst glatt ohne Aufwerfung verlegt sein. Bei Belastungen bis 2 kN/m2 und einschichtiger Ausführung soll die Estrichdicke bei Anhydrit-, Magnesia- und Zementestrichen der Klasse F4 auf Trennschicht, 50 mm nicht überschreiten, jedoch bei Anhydrit- und Magnesiaestrichen dicker als 30 mm und bei Zementestrichen dicker als 35 mm ausgeführt werden.