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Autoren
OldBo
20.01.2010

Wolfgang Dehoust 23.11.2009
Tilgner 23.09.2009
Behälter in Anlagen zum Lagern von Heizöl EL dürfen aus Straßentankwagen und Aufsetztanks nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Abfüllsicherung (Grenzwertgeber) befüllt werden.

Behälter in Anlagen zum Lagern von Heizöl EL dürfen aus Straßentankwagen und Aufsetztanks nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Abfüllsicherung (Grenzwertgeber) befüllt werden. Dies gilt nicht für einzeln benutzte oberirdische Behälter mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 1000 l, wenn sie mit einer selbsttätig schließenden Zapfpistole befüllt werden. Die Einstellmaße der Grenzwertgeber für die verschiedenen Tankbauarten und Tankbatterien/Systeme sind den Zulassungen zu entnehmen

Einbau Grenzwertgeber
Der Grenzwertgeber wird bei Tankbatterien und Tanksystemen grundsätzlich im 1. Tank in Füllrichtung gesehen, eingebaut. Er wird bei Dehoust mit dem Zubehör Hauptpaket oder Basispaket mitgeliefert.

Grenzwertgeber für Zylindrische Lagerbehälter (Erdtanks) werden im Domschacht montiert. Grenzwertgeber werden regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.

Der Grenzwertgeberanschluß soll nahe am Füllstutzen – außerhalb des Hauses – angebracht  werden und muss der tankanlage eindeutig zugeordnet sein.

Quellen
www.dehoust.de
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