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05.08.2010 10:37:04 |
Ich denke, man kann kaum genau ermittel, wieviel Strom ein Ölheizkessel im Jahr verbaucht (in diesem Fall ein älterer Wolf 20kw.
Für die Mietabrechnung benötige aber einen pauschalen Wert, der möglichst realistisch ist.
Kann da jemand helfen?
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05.08.2010 10:49:45 |
Ne Abrechnung ohne belegbare Messwerte?? Wirste nicht machen können. Betriebsstundenzähler vorhanden? Der Brenner hat so 180 Watt, die Anlage wird 1200-1600 Std im Jahr laufen. Pumpenleistung und Stufe mußte ablesen, können 20-80Watt sein, können 6000 oder nur 3000 Stunden sein. Speicherladepumpe, vielleicht auch 80 Watt, können 200-400h sein. Regelung auch nochmal 20-50 Watt, 365 Tage a 24h. alles zu ungenau
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05.08.2010 10:57:19 |
Also, meiner braucht ohne Pumpen 180 W. 1000 Brennerstunden wären dann 180 kWh. Wenn du deien Ölverbrauch durch die Brennerleistung teilst kommst du ja auf die Betriebsstunden. Das mal maximal 250 W. Soll die Heizungspumpe noch mit dazu? Mittlere Stufe sind meistens so um die 50 W. Das mal geschätzte 3-4000 Betriebsstunden sind nochmals 150 kWh bis 200. Mit 400 kWh liegst da irgendwie ganz gut im Mittelfeld. Wolle
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05.08.2010 11:00:07 |
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05.08.2010 11:18:35 |
@Busokunde
"Mit 400 kWh liegst da irgendwie ganz gut im Mittelfeld.!"
Du meinst, da wäre dann alles enthalten? Mein Heizölverbruach liegt bei ca. 3000 L / Jahr
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05.08.2010 11:27:31 |
Wir wissen ja nicht mit WEM du abrechnen willst.
3000 l Öl bei 20 kW sind 1500 Brennerstunden mal rund 200 W sind 300 kWh.
Hat deine Heizung Nachtabschaltung? Oder läuft die Heizungspumpe das ganze Jahr? Auf welcher Stufe läuft diese und wieviel W steht da drauf?
1000 kWh werden es nicht werden.
400-500 und das war es dann schon.
Wolle
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05.08.2010 11:29:12 |
@Busokunde
..danke, das hilft mir schon weiter.
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11.08.2010 20:39:10 |
@ hekern Pauschale Erfahrungs- oder Vergleichswerte sind ungeeignet. Es kommt darauf an, wie Du den Energieverbrauch der Heizungsanlage erfassen kannst/willst und was alles daran hängt, z.B. Pumpe/n usw. Ich mache meine Nebenkostenabrechnungen auch selbst, aber mit Zählern. Beispiel: Ölheizung mit WW = 1.434,6 kWh Strom, 2.792 Ltr. HEL p. Jahr. Beispiel: Gasheizung ohne WW = 696,8 kwh Strom, 3.502 m³ Gas pro Jahr.
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11.08.2010 22:37:59 |
Was tust Du da rum? Beim Praktiker kostet ein ungeeichter Zwischenzähler ca. 30 Euro. Den klemmst Du dazwischen, sodass die Umwälzpumpe und die WW-Zirku auch drauf hängt und schon hast Du einen realen Wert. Selbst die Heizraumbeleuchtung darf draufhängen, auch diese Kosten können umgelegt werden, desgleichen die Kosten für den Staubsauger des KD-Menschen, wenn der den Kessel sauber macht (Steckdose im Raum). Für sonstige Arbeiten ("schnell mal anstecken") oder gar Waschmaschine etc. im Keller ist diese Dose natürlich tabu.
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11.08.2010 22:43:31 |
...oder mal eben den Spanferkel-Grill mit ranstecken. ;-)) @ Geowi Ich mache meine Nebenkostenabrechnungen auch selbst, aber mit Zählern.
Beispiel: Ölheizung mit WW = 1.434,6 kWh Strom, 2.792 Ltr. HEL p. Jahr. Beispiel: Gasheizung ohne WW = 696,8 kwh Strom, 3.502 m³ Gas pro Jahr.DAS wäre ja brutal?!? Kann DAS sein?!?
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12.08.2010 08:30:23 |
Hi montier einen Zwischenzähler, den gibt als Hutschienenzähler in den Abmessungen eines Sicherungsautomaten, sogar geeicht wenns für Abrechnungszwecke ist. Da sollte in jeder Verteilung noch ein Plätzchen zu finden sein, sofern die Heizung eine eigene Sicherung hat. Ich habe im letzten Jahr 802 kWh Strom für die Ölheizung mit Steuerung, Pumpen und Solarpumpe gebraucht und wundere mich noch wie der Verbrauch zusammen kommt. Das wäre sogar noch mehr, wenn ich nicht noch eine WP mit eigenem Zähler hätte. Nach den obengenannten Faustwerten habe ich auch gerechnet, da dürfte das nur die Hälfte sein. Ich denke der Ölbrenner braucht doch mehr als gedacht, ich habe einen 27 kW Viessmann Brenner. Für den Januar 2010 habe ich alleine schon 226 kWh Strom durch die Ölheizung und die Heizkreispumpen gebraucht bei insgesamt 155 Brennerbetriebsstunden und 24 h täglich Pumpenbetrieb. An Pumpen habe ich eine Wilo Star EP25/1-5 und eine Grundfos Alpha 2 25-40, also eigentlich schon Verbrauchsreduziert. Gruß Steve
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12.08.2010 08:44:38 |
DAS ist echt der Hammer, das wirft alle Energiespar- Kalkulationen in denen "Anlagen-Sromverbrauch spielt keine Rolle" steht ober den Haufen! Kannst Du Dir das erklären?
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12.08.2010 14:36:08 |
@ Falk N. Kessel Vitorond 200 mit V-Tronic 200, Brenner MAN RE 1.19 (16.428 Starts für 1.419 h), 1 UP Grundf. Alpha für Heizkörper, WILO- Systemtrennung WS-524 mit Mischer und 2 UP für die FBH.
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12.08.2010 14:47:45 |
Zitat von Dieter C.  ...Beim Praktiker kostet ein ungeeichter Zwischenzähler... Hier geht es um die Mietabrechnung. Da ist Deine Empfehlung " ungeeichter Zähler" mit einem happigen Bussgeld belegt. Da solltest Du zumindest drauf aufmerksam machen. Gruß Thomas_G P.S. besser kein Zähler als ein ungeeichter
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Verfasser: Brennerspezialist | Zeit:
12.08.2010 14:56:52 |
Man man man, das sind ja recht hohe Strom-Verbräuche. Ich habe bei mir aus den einzelnen Laufzeiten der Komponenten gerechnet und komme auf ca. 550 kWh, für Ölbrennwertkessel , UWP, Speicherladepumpe, Solarpumpe, Pumpe für wasserführenden Kaminofen. Der Brennerspezialist
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12.08.2010 16:44:19 |
Hallo Hekern,
warum willst Du den Heizungsstrom getrennt erfassen?
Ist kein Zwischenzähler vorhanden, verteile ich den Allgemein-Strom, der ja sicher einen eigenen Zähler hat, über anteilige m2 oder Personen- zahl.
Für die Heizung wird dann keine Position ausgewiesen.
winni
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12.08.2010 17:27:06 |
Auch bei mir geht der Strombedarf für die Heizung über Peanuts hinaus. Seit 01.10.09 bis gestern Abend hatte ich für den Brenner WL5 1b, UWP Alpha mit Nachtabschaltung, Speicherlade- und Solarpumpe UPS 25-40 in Personalunion wegen Aquasystem und den Ruhestromverbrauch der Regelung (7,5 W) insgesamt 329 kWh verbraucht. Der Brenner startete 5.347 mal bei einer Gesamtlaufzeit von 1.076 h. Wenns draußen richtig kalt ist und die Heizung auf abgesenktem Niveau durchläuft sind schon knapp über 2 kWh pro Tag aufzuwenden. Grüße Michi
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12.08.2010 17:38:45 |
Meine o. g Methode ist nicht besonders gerecht, wenn die Wohnungs- größen sehr unterschiedlich sind. Alternativ kannst Du 5 - 10 % (ohne/mit Warmwasserbereitung über die Heizung) der Brennstoffkosten als Stromkosten abziehen und mit den Heizungskosten verteilen. winni
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12.08.2010 18:10:03 |
@ winni 2 In der Betriebskostenverordnung steht zu diesem Thema: "(Dazu gehören) ... die Kosten des Betriebsstroms (für die Heizungsanlage). Wie diese zu ermitteln sind, steht dort aber nicht. Was sagt die Rechtsprechung? Gibt es Grundsatzurteile?
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12.08.2010 18:29:32 |
Ich bin kein Rechtsanwalt.
Aber m.W. nach, sind die o.g. 5-10 % pauschal zulässig, falls kein separater Stromzähler vorhanden.
winni
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12.08.2010 20:34:47 |
Dieses BGH-Urteil, erlaubt eine begründbare Schätzung, wenn es kein Zwischenzähler gibt.
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14.08.2010 12:28:20 |
Zitat von Thomas_G  Zitat von Dieter C.  ...Beim Praktiker kostet ein ungeeichter Zwischenzähler... Hier geht es um die Mietabrechnung. Da ist Deine Empfehlung " ungeeichter Zähler" mit einem happigen Bussgeld belegt. Da solltest Du zumindest drauf aufmerksam machen. Gruß Thomas_G P.S. besser kein Zähler als ein ungeeichter ....Und es ist auch besser >> kein Rat von Dir, als einen Ungeeeigneten << .... Du bis sozusagen der Häuptling aller Paragrafenreiter. Es gibt keinerlei Bestimmungen, dass der Strom für die Heizung qualifiziert gemessen werden MUSS, sondern es reicht eine sorgfältige Schätzung (sh. auch die anderen Beiträge). Und was sollte sorgfältiger sein als eine Messung, selbst wenn diese eine Messdifferenz aufweisen würde? Dem Mieter entsteht dadurch kein Schaden, denn was hier zuviel oder zuwenig ermittelt wird, gelangt als Hausstrom in die Nebenkostenabrechnung, da ja der Heizungsstromzähler als Zwischenzähler zu dem Hausstromzähler betrieben wird. Thomas. sei nicht böse, wenn ich das hart kritisiere, aber man muss wirklich nicht noch päpstlicher sein als der Papst.
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14.08.2010 12:30:53 |
Nachtrag: ich habe gerade eine Vergleichs-Messzahl von 2009 zur Hand Vier kleine Wohnungen, 180 qm gesamt plus Büro mit 90 qm
Stromkosten 2009 für Heizung, Zirku und Umwälzpumpe 165,00 Euro
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14.08.2010 15:26:35 |
Zitat von Dieter C.  Zitat von Thomas_G  ...Es gibt keinerlei Bestimmungen, dass der Strom für die Heizung qualifiziert gemessen werden MUSS, sondern es reicht eine sorgfältige Schätzung (sh. auch die anderen Beiträge). Und was sollte sorgfältiger sein als eine Messung, selbst wenn diese eine Messdifferenz aufweisen würde?... Das ist ja schon fast ein Aufruf zu einer kriminellen Handlung was Du da schreibst. Informiere Dich einfach mal vorher, ist ja per WWW einfach möglich: - mit nicht geeichten Geräten bzw. abgelaufener Eichung darf nicht mehr abgerechnet werden (§ 2 Abs 1 EichG)... - die Verwendung ungeeichter Zähler stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG dar die mit einer Geldbuße geandet wird... Nach meiner Erfahrung beginnt das Bußgeld bei EUR 100,- aufwärts. Es war/ist zwar auch für mich schwer einsehbar aber das Gesetz ist da eindeutig. Da hilft nicht mal eine Vereinbarung mit den Mietern wenn der gemessenen Wert von einem ungeeichten Zähler stammt der dem Eichgesetz unterliegt. Wenn die Eichbehörde dahinter kommt zahlt der Vermieter und keiner kann sagen was passiert wenns Ärger mit einem Mieter gibt. Ungeeichte Zähler machen da auch wenig Sinn weil die Kosten der Eichung auf die Mieter umgelegt werden können. Also besser kein Zähler als ein ungeeichter bzw. einer mit abgelaufener Eichung. Gruß Thomas_G P.S. für Dein private "Erkenntnisssuche" kannst Du natürlich einen ungeeichten verwenden, aber sobald das Geld Anderer ins Spiel kommt lass es besser bleiben
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14.08.2010 15:35:46 |
Übrigens: ein gebrauchter geeichter kostet online EUR 23,90 +Versand. Was soll da der Quatsch mit einem ungeeichten. Gruß Thomas_G Link http://www.elektro8.de/ Verteiler-Einbau/Zaehler/Wechselstromzaehler/Wechselstromzaehler-10-40A-geeicht-regeneriert.html?&campaign=preisroboter
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