Durch die Eichung von Messgeräten wird gewährleistet, dass die Geräte für den Zeitraum der Eichgültigkeit die eichrechtlichen Vorschriften einhalten werden. Das Eichen ist praktizierter Verbraucherschutz, weil alle Messgeräte (z. B. Waagen, Wärmemengenzähler) die richtigen Werte anzeigen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Eichgesetz und im Gesetz über Einheiten im Messwesen vorgegeben. Die Details sind durch Rechtsvorschriften und Rechtsverordnungen geregelt, so z. B. in der Eichordnung (Allgemeiner Teil und gerätespezifische Anlagen), Eichanweisungen und "anerkannte Regeln der Technik" (veröffentlichte PTB-Anforderungen).
Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und der Stempelung, die von den zuständigen Behörden oder von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden.