Der Luftwechsel (LW) n (auch > Luftwechselrate oder Luftwechselzahl) gibt an, wie oft ein Raumvolumen in einer Stunde mit Außenluft ausgetauscht wird. Die Einheit wird mit h-1 angegeben.
Ein ausreichender Luftwechsel ist notwendig, um Kohlendioxid, Schadstoffe und Feuchte aus bauphysikalischen und hygienischen Erfordernissen zu entfernen und Sauerstoff zu zuführen. Hier ergibt sich der Luftwechsel bzw. die Luftwechselrate auf schadstoffbezogenen Grenzwerten (z. B. MAK-Werte).
Auch über personenbezogene Luftraten (Außenluftrate) kann der Luftwechsel berechnet werden.
In nichtrenovierten Altbauten liegt der natürliche Luftwechsel bei n 1 h-1 und in renovierten Gebäuden zwischen n 0,5 bis 1 h-1. Hier spricht man auch von einem unkontrolliertem Lüften, weil der LW je nach der Druckdifferenz zwischen Innen und Außen und dem Windanfall verschieden ist und oftmals nicht ausreichen ist.
Je nach dem Lüftungsverhalten bzw. der Lüftungsart können mit einer Fensterlüftung folgende Luftwechsel erreicht werden:
- Fenster zu, Türen zu > 0 bis 0,3 h-1
- Fenster gekippt (Spaltlüftung) > 0,3 bis 1,5 h-1
- Fenster kurzzeitig ganz geöffnet (Stoßlüftung) > 0,3 bis 4 h-1
- Fenster ständig ganz geöffnet > 9 bis 15 h-1
- Gegenüberliegende Fenster und Türen ständig geöffnet (Querlüftung) > bis 40 h-1
Ein Mindestluftwechsel sollte durch ein richtiges Lüften grundsätzlich gewährleistet werden. Ist es nicht möglich diesen LW zu erreichen, ist der Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG) sinnvoll bis notwendig. Hier liegt der Luftwechsel je nach Schadstoffanfall und Außentemperatur zwischen n 0,25 h-1 und n 1,0 h-1.
In luftdichten Häusern kann der Luftwechsel bei n 0,2 h-1 liegen, was dann eine kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) notwendig macht.
Oft wird die Luftwechselzahl mit der Luftumwälzzahl (LU) verwechselt, die nur für Umluftanlagen (Luftheizungs- und Luftkühlanlagen) ohne Außenluftanteil verwendet wird.
Der
Mindest-Luftwechsel kann auch über eine personenbezogene
Außenluftrate ermittelt werden. Hier wird die
Luftmenge, die einer Person in einer Stunde in verschieden genutzen Räumen zur Verfügung gestellt wird, angesetzt.
In der DIN 1946-2 sind folgende
Richtwerte angegeben:
Theater, Konzertsäle, Kinos, Lesesäle, Messehallen, Verkaufsräume,
Museen, Turn- und Sporthallen | 20 m3/h |
Ruheräume, Kantinen, Gaststätten, Konferenzräume, Klassenräume,
Hörsäle, Pausenräume | 30 m3/h |
| Einzelbüros | 40 m3/h |
| Großraumbüros | 60 m3/h |
Bei
Außentemperaturen unter 0°C und über 26°C kann die
Luftrate nach DIN 1946-2 auf
50 % verringert werden. In
Räumen mit
Raucherlaubnis oder
belästigenden Geruchsquellen sollen die Werte um 20 m
3/h pro Person erhöht werden.