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Autoren
OldBo
13.03.2024
Eine luftdichte Gebäudehülle dient zur Vermeidung von Tauwasserbildung bzw. Bauschäden und vor allen Dingen von Wärmeverlusten durch unkontrollierte Fugenlüftung. Außerdem gilt die Einhaltung der Luftdichtheits-Grenzwerte als Voraussetzung für Kosteneinsparungen. Die Luftdichtheit wird durch eine Blower-Door-Messung festgestellt bzw. nachgewiesen.
Blower-Door-Messverfahren
 Blower-Door-Messverfahren
Quelle: Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
Aufbau des MessSystems Minneapolis BlowerDoor Standardmit USB-Verbindung zwischen Druckmessgerät DG-1000 und Computer
 Aufbau des MessSystems Minneapolis BlowerDoor Standardmit USB-Verbindung zwischen Druckmessgerät DG-1000 und Computer
Quelle: BlowerDoor GmbH

Eine luftdichte Gebäudehülle dient zur Vermeidung von Tauwasserbildung bzw. Bauschäden und vor allen Dingen von Wärmeverlusten durch unkontrollierte Fugenlüftung. Außerdem gilt die Einhaltung der Luftdichtheits-Grenzwerte als Voraussetzung für Kosteneinsparungen. Die Luftdichtheit wird durch eine Blower-Door-Messung festgestellt bzw. nachgewiesen.

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.11.2020 ändert sich unter anderem der Messnormung. Nach neuem Recht ist die DIN EN ISO 9972:2018-12 "Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren" nach Verfahren 3 durchzuführen.

Messverfahren sind in der DIN EN 13829 und in der DIN EN ISO 9972 beschrieben und unterscheiden sich in der Gebäudepräparation:

Zum Nachweis der EnEV-Anforderungen wird die Gebäudehülle geprüft. Dabei werden alle Öffnungen nach draußen abgedichtet (z. B. Katzenklappen, Fensterfalzlüfter, Abluftöffnungen, Dunstabzugsanlage).
Zum Nachweis der Anforderungen nach GEG wird das Gebäude im Nutzungszustand überprüft. Hierbei werden Öffnungen, die schließbar sind, geschlossen, aber nicht zusätzlich abgedichtet. Alle anderen Öffnungen der Gebäudehülle bleiben unverändert.

Die DIN EN ISO 9972 unterscheidet drei Verfahren zur Gebäudepräparation:

Verfahren 1: Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
Die Öffnungen für freie Lüftung werden geschlossen und die Öffnungen für ventilatorgestützte Lüftung oder Klimatisierung des Gesamtgebäudes werden abgedichtet.
Verfahren 2: Prüfung der Gebäudehülle
Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen werden abgedichtet sowie die Türen, Fenster und Falltüren geschlossen.
Verfahren 3: Prüfung des Gebäudes zu einem bestimmten Zweck
Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen werden entsprechend der im jeweiligen Land geltenden Normen oder Richtlinien an den Zweck der Messung angepasst.

Der nationale Anhang für Deutschland zur DIN EN 9972:2018-12 legt das Verfahren 3 für die Messung fest. In den Tabellen wird exakt definiert, wie mit den Öffnungen in der Gebäudehülle zu verfahren ist.
Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach DIN EN 9972:2018 wurden beide Messreihen (Unter- und Überdruck) aufgenommen und diese Differenzdruck-Messreihen müssen immer bis zu einem Gebäudedruck von mindestens 50 Pa durchgeführt werden.
Im Gegensatz zur DIN EN 13829:2002 wird das Innenvolumen V nach DIN EN ISO 9972 inklusive aller innenliegenden Wänden und Decken ermittelt. Um weiterhin vergleichbare Luftwechselraten zu erhalten, definiert der nationale Anhang das Luftvolumen VL als nationale Bezugsgröße. Es ist dabei " ... mit dem Netto-Rauminhalt des zu untersuchenden Gebäudeteils nach DIN 277-1:2016-01 identisch. Es ergibt sich als Produkt aus der Nettoraumfläche und der mittleren lichten Raumhöhe."

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Nach altem Recht (Energieeinsparungsverordnung - EnEV) wurden die Blowe-Door-Messungen gemäß DIN EN 13829 Verfahren B durchgeführt:

Verfahren A: Das Gebäude wird im Nutzungszustand gemessen. Dabei ist die Gebäudehülle im Zustand des Heizungs- und Lüftungsbetriebes. Dieses Verfahren wird zur Endabnahme ausgeführt und gilt als EnEV-Nachweis.

Verfahren B: Die Messung erfolgt nach Fertigstellung der Gebäudehülle bzw. luftdichten Ebene. In diesem Fall werden alle absichtilch vorhanden und einstellbaren Öffnungen abgedichtet bzw. geschlossen. Hierbei sollten die Wände verputzt und alle möglichen Öffnungen müssen noch zugänglich sein.

Dichte Gebäude sind die Voraussetzung für eine raumluftechnische Anlage (RLT)
Da die Räume eines Gebäudes ein Bestandteil (Kanal zwische Zu- und Abluftdurchlass) einer funktionierenden raumlufttechnischen Anlage sind, ist es auch bei der Gebäudehülle genauso wichtig wie bei den Lüftungskanälen bzw. Luftleitungen, die Dichtheit zu prüfen. Viele, auch Fachleute, können sich nur schwer vorstellen, welche großen Luftmengen bei geringen Druckunterschieden durch schmale Spalte oder Fugen strömen können. So können bei einem Druckunterschied von 50 Pascal (Winddruck bei Windstärke 4 bis 5 Bft) durch die Fugen einer Dampfbremsfolie im Dachbereich, deren Stöße nur überlappt und nicht verklebt sind, runde 80 m³ je m² Dachfläche und Stunde durchkommen. Aber auch Tür- und Fensterfugen führen zu unkontrollierten Luftströmungen, die dann Probleme bereiten, so z. B. Schimmel mit entsprechenden Bauschäden, bei starkem Wind entstehen unbehagliche Zugerscheinungen und „Kaltluftseen“, die das Gefühl von Fußkälte verursachen.

Das Blower-Door-Messverfahren ist ein Drucktest bei dem mit einem elektronisch geregelten, kalibrierten Ventilator, der in eine offene Außentür (Eingangstür oder Balkontür) oder Fenster eingesetz wird, ein Druckunterschied von 50 Pa (Pascal) aufgebaut. Das Gebläse baut diesen Druck auf und bestimmt gleichzeitig die je Stunde geförderte Luftmenge. Das Verhältnis zwischen diesem Volumen und dem Rauminhalt des Gebäudes ist das Maß für die Dichtheit. Dieser n50-Wert gibt den Luftaustausch pro Stunde [h-1] an. Für Neubauten schreibt die DIN 4701 Teil 7 die Einhaltung von n50 = 3 h-1 für Gebäude mit Fensterlüftung und n50 = 1,5 h-1 für Gebäude mit Lüftungsanlage vor. Bessere Werte sind anzustreben.

Mit dieser Luftdichtheitsprüfung wird herausgefunden, ob die Gebäudehülle einer Infiltration durch den natürlichen Windanfall standhält. Es wird also die Windbelastung einer Windstärke von 4 bis 5 Btf simuliert.

Mit der Blower-Door-Messung kann einfach und effektiv die Bauqualität des Gebäudes (Dichtheit) überprüft werden, um folgenden Mängel zu finden und zu beseitigen:


Die seit 1.10.2009 im Rahmen von Vor-Ort-Beratungen (BAFA) geförderten Luftdichtheitstests müssen von "qualifizierten Personen" durchgeführt werden.

Die Kosten für den Blower Door Test hängen grundsätzlich vom Aufwand ab. Sie beginnen bei einem Einfamilienhaus etwa bei 300 Euro. Diese Basisleistung umfasst meist jedoch nur die Ortung von Leckagen. Etwas mehr kostet es, wenn ein Energieberater den Test vornimmt – rund 500 Euro. Dafür bekommt man hier ein präzises Messprotokoll, eine Fotodokumentation und auch ein Zertifikat.

Die Blower Door Messung wird als Nachweis für eine KfW-Förderung nötig.

Schwachpunkte und mögliche Undichtigkeiten
Schwachpunkte und mögliche Undichtigkeiten eines Gebäudes
 Schwachpunkte und mögliche Undichtigkeiten eines Gebäudes
Quelle: Hessische Energiespar-Aktion
Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle können erhebliche Wärmeverluste und Feuchteschäden auftreten. So können durch undichten Bauausführungen mit Heizwärmeverluste zwischen 5 und 50 kWh/m2 Wohnfläche pro Jahr gerechnet werden.

Empfehlungen zur Sicherstellung einer Gebäudedichtheit:
  •  Dichtungskonzept aufstellen, mit einer genauen Festlegung der
    Dichtungsebenen und Materialien
  •  Durchdringungen in der Gebäudehülle gering halten, vorhandene Wand- und Deckendurchführen luftdicht ausführen
  •  Anschlüsse von flächigen Folien (z. B. Dachdämmung) sind besonders zu prüfen und "abzunehmen“
  •  Durchführen einer Blower-Door-Messung mit evtl. erforderlichen Nachbesserung
blowtest®-Messgerät
Einsatz des blowtest®-Messgerätes in einem verstellbaren Rahmen in einem Fenster
 Einsatz des blowtest®-Messgerätes in einem verstellbaren Rahmen in einem Fenster
Quelle: LTM GmbH
blowtest®-Messgerät 3000
 blowtest®-Messgerät 3000
Quelle: tecalor GmbH

Zur Messung der Luftdichtheit (Blower-Door-Test [-Messung]) eines Gebäudes oder einer Wohnung wird das blowtest®-Messgerät in eine Öffnung (Fenster, Tür) dicht eingebaut. Durch den integrieten, drehzahlgeregelten Ventilator wird im Gebäude eine Druckdifferenz von 50 Pa aufgebaut.

Nachdem die automatische Messung abgelaufen ist werden im Display alle relevanten Messwerte angezeigt. Die von der DIN geforderten Korrekturen sind bereits von der Software durchgeführt.

Mit einem Prüfprotokoll sowie einem Zertifikat, wird das Ergebnis für das geprüfte  Gebäude  nachgewiesen und zur weiteren Verwendung (z. B. Energiebedarfsausweis) dokumentiert.
vollautomatische digitalisierte Messung (nL50 und qE50)
- Luftwechselrate bei 50 Pa n50
- Leckagevolumenstrom V50
- Innen- und Außentemperatur
- natürliche Druckdifferenz (delta)P0
- atmosphärischer Luftdruck Pbar
- gemessene Druckdifferenz Pm
Prüfung im Differenzdruckverfahren DIN EN 13829 & DIN EN ISO 9972

Die Luftdichtheitsmessung werden bei dem Energiebedarfsausweis und den Berechnungen nach der EnEV berücksichtigt. Durch die Luftdichtheit eines Gebäudes werden die Lüftungswärmeverluste von 12 bis 14 % reduziert angerechnet. Das entspricht eine Absenkung des Primärenergiebedarfs von ca. 6 bis 7 %.

Quellen
BlowerDoor GmbH, LTM GmbH - tecalor GmbH
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