Der Luftwechsel (LW) n (auch > Luftwechselrate oder Luftwechselzahl) gibt an, wie oft ein Raumvolumen in einer Stunde mit Außenluft ausgetauscht wird. Die Einheit wird mit h-1 angegeben.
Ein ausreichender Luftwechsel ist notwendig, um Kohlendioxid (CO2), Schadstoffe und Feuchte aus bauphysikalischen und hygienischen Erfordernissen zu entfernen und Sauerstoff zu zuführen. In verschiedenen Regionen ist auch die Belastung mit Radon zu berücksichtigen. Hier ergibt sich der Luftwechsel bzw. die Luftwechselrate auf schadstoffbezogenen Grenzwerten (z. B. MAK-Werte).
Auch über personenbezogene Luftraten (Außenluftrate) kann der Luftwechsel berechnet werden.
In nicht renovierten Altbauten liegt der natürliche Luftwechsel bei n 1 h-1 und in renovierten Gebäuden zwischen n 0,5 bis 1 h-1. Hier spricht man auch von einem unkontrolliertem Lüften, weil der LW je nach der Druckdifferenz zwischen Innen und Außen und dem Windanfall verschieden ist und oftmals nicht ausreichen ist.
Je nach dem Lüftungsverhalten bzw. der Lüftungsart können mit einer Fensterlüftung folgende Luftwechsel erreicht werden:
- Fenster zu, Türen zu > 0 bis 0,3 h-1
- Fenster gekippt (Spaltlüftung) > 0,3 bis 1,5 h-1
- Fenster kurzzeitig ganz geöffnet (Stoßlüftung) > 0,3 bis 4 h-1
- Fenster ständig ganz geöffnet > 9 bis 15 h-1
- Gegenüberliegende Fenster und Türen ständig geöffnet (Querlüftung) > bis 40 h-1
Ein Mindestluftwechsel sollte durch ein richtiges Lüften grundsätzlich gewährleistet werden. Ist es nicht möglich diesen LW zu erreichen, ist der Einsatz einer Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG) sinnvoll bis notwendig. Hier liegt der Luftwechsel je nach Schadstoffanfall und Außentemperatur zwischen n 0,25 h-1 und n 1,0 h-1.
In luftdichten Häusern kann der Luftwechsel bei n 0,2 h-1 liegen, was dann eine kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) notwendig macht.
Die n50-Luftwechselrate gibt den Luftwechsel bei einer Druckdifferenz von 50 Pa zwischen Haus und Umgebung an. Die Dichtheit der Gebäudehülle wird durch einen Blower-Door-Test festgestellt.
Oft wird die Luftwechselzahl mit der Luftumwälzzahl (LU) verwechselt, die nur für Umluftanlagen (Luftheizungs- und Luftkühlanlagen) ohne Außenluftanteil verwendet wird.
Der
Mindest-Luftwechsel kann auch über eine personenbezogene
Außenluftrate ermittelt werden. Hier wird die
Luftmenge, die einer Person in einer Stunde in verschieden genutzen Räumen zur Verfügung gestellt wird, angesetzt.
In der
DIN 1946-2 sind folgende
Richtwerte angegeben:
Theater, Konzertsäle, Kinos, Lesesäle, Messehallen, Verkaufsräume,
Museen, Turn- und Sporthallen | 20 m3/h |
Ruheräume, Kantinen, Gaststätten, Konferenzräume, Klassenräume,
Hörsäle, Pausenräume | 30 m3/h |
Einzelbüros | 40 m3/h |
Großraumbüros | 60 m3/h |
Bei
Außentemperaturen unter 0°C und über 26°C kann die
Luftrate nach
DIN 1946-2 auf
50 % verringert werden. In
Räumen mit
Raucherlaubnis oder
belästigenden Geruchsquellen (OLF) sollen die Werte um 20 m
3/h pro Person erhöht werden.
Als einfache Faustregel kann pro Person ein Außenluftvolumenstrom von 30 m³/h bei einem Luftwechsel von 0,5 h-1 angesetzt werden. Damit wird eine gleichbleibende Raumluftqualität inbezug auf Feuchtigkeit, Schadstoffen und Gerüchen in den Nutzeinheiten der Wohnung bzw. des Hauses gewährleistet.
Die notwendigen Außenluftvolumenströme (incl. Infiltration) für Nutzungseinheiten können auch nach DIN 1946 Teil 6 festgelegt werden. Hier wird die Nutzfläche, also die beheizte Fläche innerhalb der Gebäudehülle angesetzt, die im Rahmen eines erstellten Lüftungskonzepts zu berücksichtigen ist. Wenn die Größe einer Nutzeinheit < 30 m² ist, wird mit der Wert für 30 m² genommen. Für Nutzflächen > 210 m² muss der Außenluftvolumenstrom an die geplante Nutzung angepasst werden.
Außenluftvolumenströme in Abhängigkeit von der Nutzungsfläche nach DIN 1946 Teil 6 |
Fläche der Nutzeinheit [m²] | 30 | 50 | 70 | 90 | 110 | 130 | 150 | 170 | 190 | 210 |
Lüftung zum Feuchteschutz, bei hohem Wärmeschutz1 [m³/h] | 15 | 25 | 30 | 35 | 40 | 45 | 50 | 55 | 60 | 65 |
Lüftung zum Feuchteschutz, bei geringem Wärmeschutz2 [m³/h] | 20 | 30 | 40 | 45 | 55 | 60 | 70 | 75 | 80 | 85 |
Reduzierte Lüftung [m³/h] | 40 | 55 | 65 | 80 | 95 | 105 | 120 | 130 | 140 | 150 |
Nennlüftung [m³/h] | 55 | 75 | 95 | 115 | 135 | 155 | 170 | 185 | 200 | 215 |
Intensivlüftung [m³/h] | 70 | 100 | 125 | 150 | 175 | 200 | 220 | 245 | 265 | 285 |
1 hoher Wärmeschutz – Gebäude nach 1995 errichtet (mindestens nach WSchV 95) 2 geringer Wärmeschutz – niedriger Wärmedämmstandard, Gebäude vor 1995 errichtet |
Die
Luftmenge, die für die
Be- bzw.
Entlüftung eines Raumes benötigt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.. Zur Bestimmung der
Luftmengen muss die
Bezeichnung bzw. die
Nutzung des
Raumes bekannt sein. Die
Außenluftmenge wird über das
Raumvolumen und der
Luftwechselrate ermittelt.
Luftwechselraten in gewerblichen und privaten Räumen |
Art des Raumes | LWR/h |
Büroräume (DIN 1946/2) | 4 - 8 |
Besprechnungsräume | 5 - 8 |
Sitzungsräume | 6 - 8 |
Hörsäle (DIN 1946/2) | 6 - 8 |
Bibliotheken | 4 - 5 |
Unterrichtsräume | 5 - 8 |
Wartezimmer | 4 - 6 |
Garderoben (VDI 2082) | 4 - 6 |
Umkleiden (ASR) | 6 - 8 |
gewerbliche Küchen (VDI 2052) | 15 - 30 |
Duschen (ASR) | 15 - 25 |
öffentliche Toiletten | 5 - 15 |
Verkaufsräume (VDI 2082) | 4 - 8 |
Fotokopierräume | 10 - 15 |
Schwimmhallen (VDI 2089) | 3 - 4 |
Turnhallen (DIN 1946/2) | 4 - 6 |
Sportstudios, Gymnastikräume | 4 - 8 |
Kinos, Theater | 5 - 8 |
Gaststätten (ohne Raucherlaubnis) (DIN 1946/2/VDI 2082) | 6 - 8 |
Raucherräume (EN 13779) | bis 20 |
Werkstätten mit geringer Luftverschlechterung (VDI 2082) | 4 - 6 |
Werkstätten mit starker Luftverschlechterung (VDI 2082) | 10 - 20 |
Montagehallen | 4 - 8 |
Laborräume (VDI 2051) | 8 - 15 |
Färbereien | 5 - 15 |
Farbspritz-/Lackierräume | 25 - 50 |
Beizereien | 5 - 15 |
Batterieräume | 5 - 10 |
Wohnräume | 3 - 6 |
private Badezimmer | 5 - 7 |
private Küchen | 15 - 25 |
private Toiletten (DIN 18017) | 5 - 8 |