Der
Mindest-Luftwechsel kann auch über eine personenbezogene
Außenluftrate ermittelt werden. Hier wird die Luftmenge (
Außenluft), die einer Person in einer Stunde in verschieden genutzen Räumen zur Verfügung gestellt wird, angesetzt.
In der
DIN 1946-2 sind folgende
Richtwerte angegeben:
Theater, Konzertsäle, Kinos, Lesesäle, Messehallen, Verkaufsräume, Museen, Turn- und Sporthallen | 20 m3/h |
Ruheräume, Kantinen, Gaststätten, Konferenzräume, Klassenräume,
Hörsäle, Pausenräume | 30 m3/h |
Einzelbüros | 40 m3/h |
Großraumbüros | 60 m3/h |
Bei
Außentemperaturen unter 0 °C und über 26 °C kann die
Luftrate nach
DIN 1946-2 auf
50 % verringert werden. In
Räumen mit
Raucherlaubnis oder
belästigenden Geruchsquellen (
OLF) sollen die Werte um 20 m
3/h pro Person erhöht werden.
Aus der sich ergebenden
Luftmenge kann dann der
Luftwechsel errechnet werden. In Wohnungen wird meistens nur mit dem
Luftwechsel (LW) n (auch >
Luftwechselrate oder
Luftwechselzahl) gerechnet, der in der Regel zwischen n 0,25 h
-1 und n 1,0 h
-1 liegt.