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Autoren
OldBo
31.01.2014
Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes (Gas, Dampf oder Schwebstoff) in der Atemluft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt ist.
Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes (Gas, Dampf oder Schwebstoff) in der Atemluft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt ist.

Die MAK-Werte sind bei der Auslegung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)  in Gewerbebetrieben zu beachten.

Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung ein neues Grenzwert-Konzept. Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte, Arbeitsplatzgrenzwert AGW und biologischer GrenzwertBGW. Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte können und sollen jedoch bis zur vollständigen Umsetzung der Verordnung als Richt- und Orientierungsgrößen weiter verwendet werden.

Der MAK-Wert wird in ppm (pars per million, 1 cm3 Gas auf 1 m3 Luft) und in mg/m3 festgelegt. Die MAK-Liste enthält außerdem Angaben über die Gefahr der Hautresorption und über sensibilisierende (die Hautempfindlichkeit verstärkende) Eigenschaften sowie über den Dampfdruck.

MAK-Werte gelten nicht für Gemische, die die gesundheitsschädliche Wirkung erheblich verstärken, manchmal auch vermindern können. Für Gemische sind speziell toxikologische Untersuchungen erforderlich.

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