Die
maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die
maximal zulässige Konzentration eines
Stoffes (Gas,
Dampf oder Schwebstoff) in der
Atemluft am
Arbeitsplatz an, bei der
kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel
8 Stunden täglich, maximal
40 (42) Stunden in der
Woche ausgesetzt ist.
Die MAK-Werte sind bei der
Auslegung von
raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in
Gewerbebetrieben zu beachten.
Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen
Gefahrstoffverordnung ein neues Grenzwert-Konzept. Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte,
Arbeitsplatzgrenzwert –
AGW und
biologischer Grenzwert –
BGW. Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte können und sollen jedoch bis zur vollständigen Umsetzung der
Verordnung als Richt- und Orientierungsgrößen weiter verwendet werden.
Der MAK-Wert wird in ppm (pars per million, 1 cm3 Gas auf 1 m3 Luft) und in mg/m3 festgelegt. Die MAK-Liste enthält außerdem Angaben über die Gefahr der Hautresorption und über sensibilisierende (die Hautempfindlichkeit verstärkende) Eigenschaften sowie über den Dampfdruck.
MAK-Werte gelten nicht für Gemische, die die gesundheitsschädliche Wirkung erheblich verstärken, manchmal auch vermindern können. Für Gemische sind speziell toxikologische Untersuchungen erforderlich.