Die Grundlage für die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900 - Januar 2006 [geändert 2014], in der die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt sind, ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die TRGS geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Das Einhalten der Arbeitsplatzgrenzwerte dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten vor einer Gefährdung durch das Einatmen von Stoffen.
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum an. Hierbei geht es darum, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. In der Regel sind es Schichtmittelwerte, die sich auf eine täglich achtstündige Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen während einer Schicht werden besonders beurteilt.
Die Stoffe können Gase, Dämpfe und Schwebstoffe (Staub, Rauch und Nebel) sein.