Der Mindestluftwechsel ist ein Begriff bei der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
Je nach den Raumarten werden in der Tabelle 8 der Norm die Mindestluftwechsel nmin angegeben. Hier wird für Küchen ≤ 20 m3 ein nmin = 1,0 h-1 vorgesehen. Daueraufenthaltsräume (so z. B. Wohn- und Schlafräume, Büros), Küchen > 20 m3 und WC's oder Badezimmer mit Fenster sind mit einem Mindestluftwechsel nmin von 0,5 h-1 zu rechnen.
Bei Räumen, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind, oder bei Räumen, deren Raumhöhe 3 m übersteigt, ist ein angemessener Luftwechsel festzulegen. Dies gilt ebenfalls für innenliegende Treppenhäuser, die über einen Vorflur mit der Außenluft verbunden sind (z. B.: nmin = 0,5 h-1).
Innenliegende Daueraufenthaltsräume, Bäder und Toilettenräume sind mit
Lüftungsanlagen zu rechnen.