Verschattungen an Arbeitsplätzen sollten immer individuell einstellbar sein, da die Erfordernisse sehr unterschiedlich sind.
Bild: fy Zuvor jedoch zu einer weiteren Regel, der ASR A 3.5 „Raumtemperatur“. Sie legt die maximalen Arbeitstemperaturen fest, die an einem Arbeitsplatz herrschen dürfen. Und natürlich das, was zu tun ist, wenn diese überschritten werden – etwa durch eine mangelhafte oder gar nicht vorhandene Beschattung. Verantwortlich für das alles ist – und auch das ist für Leser dieser Serie keine Überraschung – der Bauplaner. Denn im Nachgang lässt sich eine effiziente Verschattung nur schwer installieren.
Nicht mehr als 26 °C
Zunächst zur Arbeitsplatztemperatur. Die sollte 26 °C nicht übersteigen. In den genannten Regeln sind alle baulichen Anforderungen aufgeführt, die helfen können, diese Temperatur einzuhalten. Besonders wird der Fall abgehandelt, wenn bei Außentemperaturen unter 26 °C die Temperatur im Raum über 26 °C steigt. Denn das kann nur durch Sonneneinstrahlung bewirkt werden. Deswegen schreibt die Regel Sonnenschutzeinrichtungen zwingend vor. Fachleute sind sich zudem einig, dass diese Regel nicht nur für Neubauten gilt, sondern sich daraus auch für Bestandsgebäude eine Pflicht zur Nachrüstung ergibt.
Etwas anders verhält es sich mit Außentemperaturen, die über der geforderten Innentemperatur liegen. Wenn in Deutschland große Hitze herrscht – und laut den Vertretern der Erderwärmungstheorie soll das in Zukunft ja immer öfter geschehen – können die Temperaturen in den Gebäuden trotz geplanter und installierter Verschattung auf über 30 °C steigen. Die Regel nennt für diesen Fall mehrere Maßnahmen, die Abhilfe schaffen sollen. Dazu zählt etwa die Verschattung auch außerhalb der Arbeitszeiten geschlossen zu halten, eine optimierte Lüftungssteuerung zur Nachtauskühlung und Lüftung in den Morgenstunden, Verlagerung der Arbeitszeiten und – hier kann jeder seine Phantasie spielen lassen – Lockerung der Bekleidungsregelung sowie Bereitstellung von Getränken. Rutscht die Temperatur dennoch über 35 °C, ist der Raum nicht mehr zur Arbeit geeignet.
Thermische Lasten reduzieren
Eine weitere Maßnahme ist die Reduzierung von thermischen Lasten, die etwa durch Beleuchtungssyteme entstehen. Das führt uns wieder zur ASR A3.4 und zu einem gewissen Dilemma. Denn diese Regel schreibt vor, dass möglichst ausreichend Tageslicht einzubinden ist. Das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wand- und Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche soll mindestens 1:10 betregen. Und die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen. Eine Verschattung, die Hitze verhindern soll, reduziert das Tageslicht, erfordert aber gleichzeitig mehr künstliche Beleuchtung. Die wiederum kann, wenn wenig effiziente Systeme verwendet werden, zu jenen thermischen Lasten führen, die bei Hitze innerhalb eines Gebäudes eigentlich reduziert werden sollen.
Deswegen ist es um so entscheidender, eine Verschattungsanlage richtig zu planen. Wie das geht, erfahren wir im letzten Teil dieser Serie am 10.07.2017.
Bisher erschienen: 1. Was eine gute Beleuchtung ausmacht 2. Moderne Lichtsysteme - sparsam und effizient 3. Qualitätsmerkmale – auf was man beim Leuchtenkauf achten muss 4. Wie muss eine Beleuchtung installiert sein 5. Die Planung einer Beleuchtungsanlage 6. Wie eine Verschattung funktioniert 7. Welche Verschattungssysteme gibt es 8. Worauf man bei einer Verschattung achten sollte 9. Arbeitsplatz und Verschattung
Erscheinen demnächst:
10. Die Planung einer Verschattungsanlage