Ionisationsrauchmelder sprechen nur auf die in der
DIN EN 54 genannten
Verbrennungsprodukte an. Diese Melder unterliegen den
Strahlenschutz-Verordnungen, weil dieses Messprinzip ein schwach radioaktives Präparat verwendet. Deshalb sind sie
in privaten Haushalten nicht einsetzbar. Sie müssen als Sondermüll entsorgt werden.
In einer
Messkammer wird die
Luft durch ausgesendete
Alpha-Strahlen ionisiert, ein Stromfluss wird gemessen und eindringende Rauchpartikel verringern diesen Stromfluss. So können auch
sichtbare und „unsichtbare“ kleinste Rauchpartikel „unsichtbare“ Partikel detektiert werden. Sie werden eingesetzt, wenn bei Brandausbruch relativ früh offene Flammen oder Glimmerscheinungen zu erwarten sind.